Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zur Lage der Zivilgesellschaft und der nationalen Minderheiten in Belarus

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 104489 - vom 12. April 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. März 2010 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass in Belarus am 15. Februar 2010 40 Aktivisten, hauptsächlich Mitglieder des Bundes der Polen in Belarus (ZPB), festgenommen wurden, darunter auch And¿elika Borys (Vorsitzende des ZPB), Igor Bancer (Sprecher des ZPB), Mieczys³aw Jaœkiewicz (stellvertretender Vorsitzender), Andrzej Poczobut (Vorsitzender des ZPB-Aufsichtsrates) und Anatol LabiedŸka, Vorsitzender der oppositionellen Vereinigten Bürgerpartei in Belarus, um sie an der Teilnahme an der Gerichtsverhandlung über das Polnische Haus in Iwjanez zu hindern, und in der Erwägung, dass die Aktivisten bis zum 20. Februar ausnahmslos freigelassen wurden,

B. in der Erwägung, dass der ZPB, zu dessen Vorsitzender And¿elika Borys zweimal (2005 und 2009) demokratisch gewählt worden ist, von staatlicher Seite nicht anerkannt wird und seit 2005 regelmäßig Drangsalierungen und Verfolgungen ausgesetzt ist, sowie in der Erwägung, dass seine Mitglieder immer wieder rechtswidriger Betätigung beschuldigt und strafrechtlich belangt werden,

C. in der Erwägung, dass die belarussischen Behörden 2005 in Grodno und 2010 in Iwanjez die Polizei gegen ZPB-Mitglieder eingesetzt haben,

D. in der Erwägung, dass die belarussischen Behörden Vertreter des ZPB, die vor Gericht als Zeugen für Teresa Sobol, die Vorsitzende des ZPB-Regionalverbands in Iwanjez, erscheinen sollten, an der Teilnahme an dem Prozess gehindert haben,

E. in der Erwägung, dass die Diskriminierung des von And¿elika Borys geleiteten Bundes der Polen, der die größte in Belarus tätige nichtstaatliche Organisation ist, für den allgemeinen Umgang mit der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Belarus symptomatisch ist,

F. in der Erwägung, dass das in Grodno ansässige und von And¿elika Borys geleitete Unternehmen Polonica, die einzige Geldquelle des ZPB, wegen angeblicher Steuervergehen mit einer Geldbuße von 71 Millionen Rubel belegt wurde und nun von Insolvenz bedroht ist,

G. in der Erwägung, dass die belarussischen Staatsorgane Stanis³aw Siemaszko als rechtmäßiges Oberhaupt des Bundes der Polen betrachten und der Organisation unter seiner Führung, die von der polnischen Volksgruppe als unrechtmäßig angesehen wird, Unterstützung zugesagt haben,

H. in der Erwägung, dass Vertreter der EU-Organe, darunter Jerzy Buzek, der Präsident des Europäischen Parlaments, Baroness Ashton, die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, und Cecilia Malmström, für Inneres zuständiges Mitglied der Kommission, sowie das polnische Parlament und das französische Außenministerium angesichts des jüngsten Vorgehens der belarussischen Behörden gegen den ZPB Besorgnis geäußert und den Polizeieinsatz gegen seine Mitglieder verurteilt haben,

I. in der Erwägung, dass die belarussischen Behörden mit diesem Vorgehen gegen die Normen des Völkerrechts in Bezug auf den Schutz von nationalen Minderheiten verstoßen, wie sie unter anderem im Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995 verankert sind, wobei Belarus seine Maßnahmen gegen die Mitglieder dieser Organisation weiter verschärft hat,

J. in der Erwägung, dass es in Absatz 1 der Gemeinsamen Erklärung zur Östlichen Partnerschaft, zu deren Unterzeichnern Belarus zählt, heißt: "Die Teilnehmer des Prager Gipfeltreffens kommen überein, dass die Östliche Partnerschaft auf dem Bekenntnis zu den Grundsätzen des Völkerrechts und den Grundwerten, einschließlich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten [...] beruhen wird",

K. in der Erwägung, dass der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. November 2009 anerkennt, dass sich neue Möglichkeiten für einen Dialog und eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Belarus mit dem Ziel eröffnen, echte Fortschritte auf dem Weg zur Demokratie und zur Achtung der Menschenrechte zu fördern, und seine Bereitschaft bekräftigt, die Beziehungen der Europäischen Union zu Belarus zu vertiefen, sofern Belarus weitere Fortschritte auf dem Weg zu Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit macht, sowie das Land dabei zu unterstützen, diese Ziele zu erreichen,