Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu der Rückführung und Neuansiedlung der Insassen des Gefangenenlagers Guantánamo

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 102998 - vom 5. März 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 4. Februar 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Vereinigten Staaten nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in Guantánamo Bay (Kuba) im Januar 2002 ein Hochsicherheitsgefangenenlager errichtet haben, in dem Terrorismusverdächtige festgehalten werden,

B. in der Erwägung, dass den Gefangenen in Guantánamo Bay die grundlegenden Menschenrechte vorenthalten wurden, insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren, und dass bei ihnen harte Verhörmethoden wie "Waterboarding" angewandt wurden, die Folter und grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkommen,

C. in der Erwägung, dass in einer Reihe von Urteilen von US-Gerichten, einschließlich des Obersten Gerichtshofs, teilweise und begrenzte Rechte anerkannt wurden, einschließlich der Möglichkeit, Zugang zu US-Zivilgerichten zu erhalten,

D. in der Erwägung, dass eine von den US-Behörden veröffentlichte Liste die Namen von 759 ehemaligen und derzeitigen Guantánamo-Häftlingen enthält; in der Erwägung, dass 525 Gefangene entlassen wurden und 5 in Gewahrsam gestorben sind; in der Erwägung, dass sich derzeit noch etwa 250 Gefangene in Guantánamo befinden, von denen

E. in der Erwägung, dass die Anwendung von Folter und anderen rechtswidrigen Mitteln dazu führt, dass "Beweismaterial" vor Gericht nicht zugelassen wird, was Anklageerhebungen und Verurteilungen wegen Terrorismus unmöglich macht,

F. in der Erwägung, dass die US-Behörden behaupten, dass 61 ehemalige Guantánamo-Häftlinge seit ihrer Freilassung an terroristischen Handlungen beteiligt gewesen seien,