Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Recht auf freie Meinungsäußerung und zum Respekt gegenüber Glaubensbekenntnissen

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 303761 - vom 22. März 2006.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 16. Februar 2006 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Recht auf freie Meinungsäußerung und zum Respekt gegenüber Glaubensbekenntnissen

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass in Artikel 9 und 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verankert sind,

B. in der Erwägung, dass diese Freiheiten ebenso wie die klare Trennung zwischen Staat und Religion ein Kernstück der Entwicklung der europäischen Demokratien sind,

C. unter Hinweis darauf, dass sich die gewaltsamen Proteste in vielen Teilen der Welt gegen einzelne Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den so genannten Westen als Ganzes richten und dass die Proteste durch die private Veröffentlichung von Karikaturen ausgelöst wurden, die nicht Mitteilungen eines Staates darstellten,

D. in der Erwägung, dass dies zu Protesten, einem Konsum- und Handelsboykott sowie zu gewalttätigen Unruhen in der ganzen Welt, insbesondere in islamischen Ländern, geführt hat, von denen einige gesteuert waren,

E. in der Erwägung, dass die große Mehrheit der Bevölkerung der Europäischen Union und die von diesen bedauerlichen Ereignissen betroffenen Staaten auf Dialog und friedliche Beziehungen hoffen, die auf gegenseitiger Achtung und gegenseitigem Verständnis beruhen, und dass nur Gruppierungen, die diese Werte ablehnen, von den Entwicklungen der jüngsten Zeit profitieren,

F. in der Erwägung, dass die Karikaturen, die die Proteste ausgelöst haben, dem von der Europäischen Union zum Aufbau von Beziehungen zwischen den Kulturen und den Religionen eingeleiteten Dialog nicht förderlich sind und dass es ein wichtiges Anliegen der Europäischen Union bleibt, die Bande zu den betreffenden Staaten im Geist der Zusammenarbeit und mit gemeinsamen Vorstellungen von verbesserten Beziehungen fortzuentwickeln und zu stärken,

G. in der Erwägung, dass freie und unabhängige Medien eine wesentliche Voraussetzung für die vollständige Achtung des Rechts auf freie Meinungsäußerung sind und der Grundsatz der Demokratie, auf dem die Union beruht, damit gestärkt wird,