Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz
(Holzhandels-Sicherungs-Gesetz - HolzSiG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 105. Sitzung am 14. April 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 17/5498 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels-Sicherungs-Gesetz - HolzSiG) - Drucksache 17/5261 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 27.05.11
Erster Durchgang: Drucksache. 056/11 (PDF)