Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Kulturerbe in Aserbaidschan

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 303761 - vom 22. März 2006.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 16. Februar 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass von Armenien Vorwürfe erhoben wurden, dass das aserbaidschanische Militär im November 1998 und im Dezember 2002 Kampagnen zur Zerstörung des armenischen Friedhofs in Dschulfa in der Region Nachitschewan durchgeführt hat; in der Erwägung, dass die jüngsten Zerstörungen im Dezember 2005 vorgenommen wurden, wie die jüngsten Videoaufnahmen der armenischen Behörden belegen

B. in der Erwägung, dass es seitens der internationalen Staatengemeinschaft zahlreiche Reaktionen auf diese Aktionen gegeben hat; in der Erwägung, dass Aserbaidschan Antworten auf die Anfragen von Abdelfattah Amor, dem ehemaligen Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, zu den Vorkommnissen im November 1998 und Dezember 2002 schuldig geblieben ist,

C. in der Erwägung, dass ernsthafte Vorwürfe über die Beteiligung der aserbaidschanischen Behörden an der Zerstörung dieser Denkmäler erhoben wurden,

D. unter nachdrücklichem Hinweis auf den außergewöhnlichen Charakter dieser archäologischen Stätte, an der sich noch 6 000 "Khatchkars" - in Stein gehauene Kreuze, die typisch für die armenische religiöse Kunst sind, - befanden und die ein Zeugnis der ethnischen und kulturellen Vielfalt der Region ist,

E. in der Erwägung, dass die Zerstörung oder Schändung jedes Denkmals oder Gegenstandes des kulturellen, religiösen oder nationalen Erbes gegen die Grundsätze der Europäischen Union verstößt,

F. in der Erwägung, dass diese Zerstörungen vor dem Hintergrund des anhaltenden Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan um das Gebiet Berg-Karabach stattfinden

G. in der Erwägung, dass die Verhandlungen um Berg-Karabach in naher Zukunft einen positiven Ausgang finden könnten und eine Einigung über die Grundsätze für die Beilegung des Konfliktes erzielt werden könnte, obwohl das Treffen von Rambouillet zwischen den Staatspräsidenten Armeniens und Aserbaidschans vom 10. und 11. Februar 2006 zu keinem Ergebnis geführt hat,

H. unter Hinweis darauf, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik darauf gerichtet ist, auf der Grundlage gemeinsamer Werte, einschließlich der Achtung der Minderheiten und ihres kulturellen Erbes, eine privilegierte Partnerschaft mit Armenien und Aserbaidschan aufzubauen,


1 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0243
2 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0411.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0028.
4 ABl. C 175 vom 21.6.1999, S. 251.
5 ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 193.
6 ICOMOS-Weltbericht 2002 über Denkmäler und historische Stätten in Gefahr - "Heritage@Risk".
7 58. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen - Dokument 1/58/296, 19.8.2003.