Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Beitrag der Erdgasspeicher zur deutschen Energieversorgung dauerhaft sichern

Der Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli 2014 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates - Beitrag der Erdgasspeicher zur deutschen Energieversorgung dauerhaft sichern

I. Der Bundesrat stellt fest, dass die Liberalisierung des Gasmarktes und die Entflechtung der integrierten Energieversorgungsunternehmen dazu führen, dass Aspekte der Versorgungssicherheit beim Betrieb von Erdgasspeichern nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden. Über die Ein- und Ausspeicherung von Erdgas entscheiden die Gashändler aufgrund aktueller Marktsignale.

Der derzeitige Ordnungsrahmen bietet keine Möglichkeit, Aspekte der Versorgungssicherheit bei der Bewirtschaftung der Speicher ausreichend zu berücksichtigen.

Aufgrund von Unternehmenskäufen in jüngster Zeit geht im Jahr 2014 voraussichtlich mehr als ein Viertel der deutschen Erdgasspeicherkapazität in das Eigentum ausländischer Investoren über. Wenn Unternehmen, die der Einflussnahme anderer Staaten unterliegen, wichtige Infrastruktureinrichtungen erwerben wollen, muss sichergestellt sein, dass diese nicht für strategische Ziele genutzt werden können, die den Interessen Deutschlands entgegenstehen.

II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zur Verbesserung der Versorgungssicherheit dafür zu sorgen, dass immer ausreichend Erdgas gespeichert ist, und eine nationale Erdgasreserve mit einer Reichweite von 45 Tagen zu schaffen. Hierbei ist auch sicherzustellen, dass die Gasspeicher sicher und ohne Risiken für die Bevölkerung und Umwelt betrieben werden.

Für eine nationale Erdgasreserve bieten sich aus Sicht des Bundesrates folgende Möglichkeiten an:

§ 16 EnWG, der die Kompetenzen der FNB in Wahrnehmung ihrer Systemverantwortung regelt, bedarf dazu einer Erweiterung und Konkretisierung. Die Vorgaben der FNB müssen dabei von der Bundesnetzagentur gebilligt werden, die die Verfahrensdetails in einer Festlegung regeln kann. Die anfallenden Mehrkosten werden bei den Netzentgelten der FNB in Ansatz gebracht.

III. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, wie rechtlich sichergestellt werden kann, dass wichtige deutsche Infrastrukturen nicht für strategische Ziele genutzt werden können, die nationalen Interessen entgegenstehen.

Zu prüfen ist eine Präzisierung der entsprechenden außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften. Dies gilt sowohl für die Tatbestandsvoraussetzungen als auch für die Vollzugspraxis der zuständigen Bundesbehörden.