Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung

Die Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, 29. Mai 2019

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 978. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2019 zu setzen und anschließend den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Malu Dreyer

Entschließung des Bundesrates: Verbesserung des Risikomanagements in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben durch Anpassung der Versicherungssteuer und Förderung der Mehrgefahrenversicherung

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung:

Es ist nicht nachvollziehbar, dass nach § 6 Absatz 2 Nr. 4 i.V.m. § 5 Absatz 1 Nr. 2 Versicherungssteuergesetz ausschließlich auf die Elementargefahren Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen (über Bodenerzeugnissen) ein ermäßigter Versicherungssteuersatz erhoben wird. Der Versicherungssteuersatz für diese Schadensrisiken (Mehrgefahren) beträgt seit dem 1. Januar 2013 einheitlich 0,03 % der Versicherungssumme (statt zuvor 19 % der Versicherungsprämie, bei der Hagelversicherung zuvor 0,02 % der Versicherungssumme). Von dieser Regelung ist das Risiko Dürre bislang ausgenommen.

Eine Aufnahme des Risikos Dürre in den Katalog der wetterbedingten Elementargefahren würde diese den übrigen Witterungsrisiken gleichstellen und die versicherungssteuerliche Gleichbehandlung eröffnen. Dies ist umso dringlicher, als die bisherige Regelung die ohnehin überdurchschnittlich hohen Versicherungsprämien für dieses Risiko überproportional verteuert.

Darüber hinaus wird der Bund gebeten, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, inwieweit eine Förderung von Instrumenten staatlicher Unterstützung wie zum Beispiel Instrumente für die Bildung von Risikorücklagen, Mehrgefahrenversicherungen oder Versicherungen gegen einzelne Elementargefahren erfolgen kann. Die GAK könnte analog zur Unterstützung im Bereich der Unterstützung für Waldeigentümer und der Forstwirtschaft zur Entwicklung vielfältiger, klimastabiler nachhaltiger Landwirtschaft bei entsprechender finanzieller Aufstockung erweitert werden. Ein entsprechender Beschluss des PLANAK könnte zum Jahresende 2019 herbeigeführt werden.