Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 33. Sitzung am 7. April 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/1162 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD und den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet - Drucksachen 16/444, 16/754 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:


Fristablauf: 19.05.06 Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 039/06 (PDF)