Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 155. Sitzung am 11. April 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - Drucksache 016/8658 - den von den Abgeordneten René Röspel, Ilse Aigner, Jörg Tauss und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes - Drucksache 016/7981 - in beigefügter Fassung angenommen.

Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes

Vom...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderungen des Stammzellgesetzes

Das Stammzellgesetz vom 28. Juni 2002 (BGBl. I S. 2277), zuletzt geändert durch Artikel 37 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.