Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags

A

Der Bundesrat hat in seiner 935. Sitzung am 10. Juli 2015 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2015 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst: