Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 22. November 2004 über das Europäische Korps und die Rechtsstellung seines Hauptquartiers zwischen der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich Belgien, dem Königreich Spanien und dem Großherzogtum Luxemburg
(Straßburger Vertrag)

Der Bundesrat hat in seiner 844. Sitzung am 23. Mai 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 10. April 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.