Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union im Bereich des Sports

Der Bundesrat hat in seiner 873. Sitzung am 9. Juli 2010 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 und 2 EUZBLG i. V. m. Abschnitt V der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Beauftragte oder Beauftragten des Bundesrates für nachfolgende Gremien