Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur weiteren Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm - Antrag des Freistaats Thüringen -

871. Sitzung des Bundesrates am 4. Juni 2010

A.

Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

1. Zur Entschließung insgesamt

In der Überschrift, im Entschließungstext und in der Begründung sind nach dem Wort "Marktanreizprogramm" in der jeweils grammatikalisch richtigen Form die Wörter "und nationale Klimaschutzinitiative" einzufügen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Haushaltssperre in Kapitel 1602 betrifft nicht nur das Markanreizprogramm, sondern auch wesentliche Teile der nationalen Klimaschutzinitiative. So müssen die Förderprogramme für kleine KWK-Anlagen (Mini-KWK) und das kommunale Klimaschutzprogramm sogar rückwirkend gestoppt werden. Zwar sind noch weitere Förderprogramme betroffen, wie etwa das zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Jedoch bilden Marktanreizprogramm und nationale Klimaschutzinitiative den Schwerpunkt, weswegen sie beide namentlich benannt werden sollten.

2. Hauptempfehlung

Zu Nummer 3

Nummer 3 ist wie folgt zu fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Neuformulierung der Nummer 3 zielt darauf, in 2010 nicht nur aus dem Marktanreizprogramm die Fortführung der Förderung zu ermöglichen, sondern auch aus weiteren klimaschutzrelevanten Förderprogrammen wie der nationalen Klimaschutzinitiative (unter deren Dach beispielsweise kommunale Klimaschutzvorhaben und Mini-KWK-Anlagen gefördert werden) und dem Programm für Energieeffizienz im Gartenbau.

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2

Zu Nummer 3

Nummer 3 ist wie folgt zu fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Änderung in Nummer 3 bezweckt eine Präzisierung, ohne eine inhaltliche Änderung vorzunehmen.

4. Zu Nummer 4 - neu -Folgende Nummer 4 ist anzufügen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Neben der kurzfristigen Fortführung erfolgreicher Klimaschutz-Förderprogramme geht es auch darum, mittelfristig eine ausreichende Mittelausstattung sowie eine Verstetigung und Planbarkeit der Förderung zu gewährleisten, um ein Stop and Go bei der Förderung und eine Verunsicherung zu vermeiden. Neben den o. g. Programmen betrifft dies auch die KfW-Programme zur energetischen Gebäudesanierung.

B.