Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA

Staatsministerium Baden-Württemberg
Stuttgart, 2. Juli 2014
Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2014 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Murawski

Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen Konsultationsverfahrens der Europäischen Kommission über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Eine wichtige Frage in der Debatte um eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) betrifft die Vorschriften zum Schutz von Investitionen und zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (Investorto-State Dispute Settlement - ISDS). Wegen scharfer Kritik an möglichen negativen Auswirkungen der Schiedsverfahrens für demokratische Gesetzgebungsprozesse und staatliche Regulierung hat die EU-Kommission die Verhandlungen im Januar 2014 zu diesem geplanten Teil des Freihandelsabkommens ausgesetzt und Ende März 2014 ein öffentliches Konsultationsverfahren auf den Weg gebracht. Bis Anfang Juli können EU-weit interessierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen ihre Position zur Frage des Investorenschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung direkt gegenüber der EU-Kommission einbringen.

Der Bundesrat hat bereits u.a. mit Entschließung vom 7. Juni 2013 im Vorfeld der Erteilung des Verhandlungsmandats durch den Rat der Europäischen Union an die Europäische Kommission zu Fragen einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft umfassend Stellung bezogen (BR-Drs. 464/13(B) HTML PDF ). Mit Blick auf das im Verhandlungsmandat enthaltene Investitionsschutzkapitel wurde die Bundesregierung aufgefordert, darauf zu dringen, dass in den Verhandlungen über Investitionsregeln auf einen Interessenausgleich geachtet und das bereits erreichte hohe Niveau des Rechtsschutzes in Europa berücksichtigt wird.

Das laufende Konsultationsverfahren der EU-Kommission eröffnet die Möglichkeit, die Position des Bundesrates insbesondere zur Frage des Investorenschutzes in TTIP im Lichte der nunmehr fast einjährigen Verhandlungen zu schärfen und im Wege des politischen Dialogs direkt gegenüber der EU-Kommission Stellung zu beziehen.