Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Frequenzverordnung
(FreqV)

Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
Berlin, 11. Juni 2015

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 05.07.2013 auf oben genannter Drucksache eine Entschließung zur Frequenzverordnung * gefasst. Danach sollte sich die Bundesregierung auf internationaler und europäischer Ebene dafür einsetzen, national in den Frequenzbereichen 1980 -2010 Mhz und 21270-2200 Mhz Rundfunkdienste zu ermöglichen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde vom Wirtschaftsausschuss des Bundesrates mit E-Mail vom 02.03.2015 um Mitteilung des Sachstands gebeten.

Ich erlaube mir, den Sachstand als Anlage zu übermitteln. Zugleich bitte ich um Zuleitung an den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates.

Mit ausgezeichneter Hochachtung
Dorothee Bär

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Anlage zum Schreiben von Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Dorothee Bär (BMVI) Anfrage Bundesrats-Wirtschaftsausschusses vom 02.03.2015 - Stellungnahme zum Sachstand: Entschließung zur Frequenzverordnung in BR-Drucksache 211/13 (PDF)

Die Anfrage zur Umsetzung der Entschließung beantworten wir wie folgt:

1. Hintergrund

Am 7. August 2008 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Ausschreibung zum Aufbau eines europaweiten mobilen Satellitenfunkdienstes (MSS). Aus insgesamt 4 Bewerbern wurden mit der Entscheidung der Kommission vom 13. Mai 2009 (2009/449EG) die Anbieter / Betreiber Inmarsat Ventures Limited sowie Solaris Mobile Limited ausgewählt. Ihnen wurden laut Artikel 3 dieser Entscheidung in jedem Mitgliedsstaat folgende Funkfrequenzen im 2 GHz-Band zugeteilt:

Uplink / Erde-Weltraum: 1980 - 2010 MHz
Downlink / Weltraum-Erde: 2170 - 2200 MHz

Entsprechend der Ausschreibung wären die o.a. Frequenzbereiche auch für die Übertragung von Rundfunksignalen über Satellit nutzbar. Die nationale Frequenzverordnung wurde deshalb nach Maßgabe des Bundesrats entsprechend angepasst und um die Nutzungsbestimmung

(39) erweitert. Die Bundesregierung wies darauf hin, dass diese Nutzung weder der internationalen Harmonisierung entspräche, noch seitens deutscher Marktbeteiligter Interesse für ein Rundfunknutzung bestünde.

2. Aktuelle Situation

Die Betreiber konnten bisher Ihre Verpflichtung - die Inbetriebnahme mindestens einer Raumstation (Satellit) sowie ergänzender bodengestützter Komponenten und der Aufnahme entsprechender Dienste - nicht vollständig erfüllen. Es wurde deshalb ein Durchsetzungsverfahren angestrengt. Auch wird die Nutzung der Frequenzen durch einen Rundfunkdienst von den Betreibern nicht aktiv verfolgt. Es wird dagegen derzeit erwogen, den Dienst (MSS) zu erweitern und für die Kommunikation zwischen Passagieren im Flugzeug und Satellit bzw. Boden zu verwenden (direct air to ground). Auch in der internationalen Diskussion ist kein Interesse erkennbar, diesen Frequenzbereich für die Nutzung durch den Rundfunk verfügbar zu machen. Statt dessen gehen die Überlegungen eher in Richtung einer künftigen Mobilfunkzuweisung.

3. Ergebnis

Aufgrund der beschriebenen Situation sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, die europaweite Zuweisung zur Mitnutzung von Rundfunk auf internationaler Ebene durchzusetzen.

* siehe Drucksache 211/13(B) HTML PDF