Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 173. Sitzung am 2. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/8646 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes - Drucksache 18/8235 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 24.06.16
Initiativgesetz des Bundestages

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Der Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt:

,1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

" § 6a Gestaltung von Vertragsbeziehungen zwischen Erzeugern und Verarbeitern"."

2. Die bisherige Nummer 1 wird Nummer 2 und wie folgt gefasst:

"2. § 1 wird wie folgt geändert:

3. Nach der neuen Nummer 2 werden die folgenden Nummern 3 und 4 eingefügt:

,3. In § 3 Absatz 1 werden die Wörter "mit Absatz 3" durch die Wörter "mit den Absätzen 3 und 4" ersetzt.

4. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:

" § 4a Allgemeinverbindlichkeit

4. Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 5.

5. Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt:,6. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:

" § 6a Gestaltung von Vertragsbeziehungen zwischen Erzeugern und Verarbeitern

6. Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 7 eingefügt:

,7. § 8 Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

7. Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 8.