Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Europäischen Forststrategie

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 26. April 2007 zu der oben genannten Entschließung des Bundesrates (siehe Drucksache. 649/05(B) HTML PDF ) wie folgt Stellung genommen:

Der Bundesrat bat in seiner Entschließung zur Europäischen Forststrategie (Bundesratsdrucksache 649/05 (PDF) ) die Bundesregierung, nach Vorlage des Entwurfs für-den EU-Forstaktionsplan durch die Kommission, über die Ergebnisse zu berichten sowie die Länder intensiv in den weiteren Beratungs- und Erarbeitungsprozess einzubinden.

Nachdem die Kommission den EU-Forstaktionsplan im Juni 2006 verabschiedet hat und der Agrarrat im Oktober 2006 diesen begrüßte, sind seitens der Kommission und der Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Umsetzung angelaufen und erste Ergebnisse zeichnen sich ab. Ich möchte diesen Zeitpunkt nutzen, um dem Bundesrat über den aktuellen Sachstand, die umfassende Mitwirkung und Information der Länder sowie über laufende und geplante Maßnahmen zu berichten (Anlage).

Die Bundesregierung erwartet vom EU-Forstaktionsplan wichtige Impulse für den Forst- und Holzsektor, für den Schutz der Wälder, für die Zusammenarbeit zwischen Waldbesitzern, der Industrie, der Wissenschaft und der Verwaltung sowie für die Sicherung der Biodiversität. Den Ländern kommt auf Grund der forstpolitischen Zuständigkeit als Mittler zwischen den Akteuren vor Ort sowie als Bewirtschafter großer Waldflächen eine zentrale Rolle bei der Verfolgung der Ziele des EU-Forstaktionsplans zu. Ich möchte Sie einladen, diese Rolle , so intensiv wie bisher auch, zum Nutzen der multifunkionalen und nachhaltigen Forstwirtschaft in Deutschland wahrzunehmen.

Anlage
Bericht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an den Bundesrat zum EU-Forstaktionsplan

1. Sachstand

Die Europäische Kommission hat am 15. Juni 2006 den EU-Forstaktionsplan verabschiedet, der die EU-Forststrategie von 1998 ergänzt und ihrer Umsetzung dient. Am 24. Oktober 2006 hat der EU-Agrarrat Schlussfolgerungen zur entsprechenden Mitteilung der Europäischen Kommission verabschiedet und darin den EU-Forstaktionsplan begrüßt.

Der EU-Forstaktionsplan zielt auf die Verbesserung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des Forstsektors, die Verbesserung und den Schutz der Umwelt, die Erhöhung der Lebensqualität sowie die Förderung von Koordination und Kommunikation im Forst- und Holzsektor. 18 Schlüsselaktionen unterstützen diese Ziele. Wichtige Schlüsselaktionen sind:

Der EU-Forstaktionsplan sieht neben Aktionen der Europäischen Kommission insbesondere Aktivitäten der Mitgliedstaaten vor und bietet diesen damit zusätzliche forstpolitische Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Ständige Forstausschuss der EU verabschiedete im Dezember 2006 das mehrjährige Arbeitsprogramm (2007 - 2011), welches die Umsetzung des EU-Forstaktionsplans konkretisiert und einleitet sowie das einjährige Arbeitsprogramm für 2007.

Im mehrjährigen Arbeitsprogramm sind für jede der 18 Schlüsselaktionen mehrere detaillierte Aktivitäten, Verantwortliche welche die Aktionen leiten bzw. durchführen, der Zeitrahmen und die Methodik sowie das zu erwartende Ergebnis dargestellt.

Diese operationale Herangehensweise sichert die effiziente Verfolgung der gesetzten Ziele und fördert die Kooperation zwischen Europäischer Kommission, den Mitgliedstaaten und anderen Akteuren.

Darüber hinaus setzte der Ständige Forstaussschuss der EU zwei ad hoc Arbeitsgruppen ein, welche die Bewertung und Abgeltung von Nichtholzerzeugnissen und Dienstleistungen sowie die Mobilisierung von Holz und dessen effiziente Nutzung unterstützen sollen.

Diese beiden Arbeitssgruppen haben ihre Arbeit bereits 2007 aufgenommen.

Im Rahmen einer Halbzeitbewertung im Jahr 2009 und einer Schlussbewertung im Jahr 2011 soll überprüft werden, inwieweit die gesetzten Ziele erreicht wurden.

2012 wird dem Rat und" dem Europäischen Parlament ein Bericht über die Durchführung des EU-Forstaktionsplans zugehen.

2. Einbindung der Länder

Vertreter der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission waren maßgeblich an der Erstellung des Forstaktionsplans beteiligt.

BMELV hat die Chefs des Landesforstverwaltungen im Rahmen der Konferenzen der Forstchefs und der Forstpolitikreferenten in allen wichtigen Phasen der Erarbeitung des EU-Forstaktionsplans informiert und eingebunden.

Über die weiteren Arbeiten und Ergebnisse wird BMELV die Länder über die o.g. Gremien weiter laufend informieren.

Darüber hinaus war Herr MR Wolfgang Sailer vom Bayerischen Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, als Beauftragter des Bundesrates beim Ständigen Forstausschuss der EU, aktiv an der Entstehung des EU-Forstaktionsplans beteiligt und hat die Interessen der Bundesländer dort umfassend vertreten.

Die Ausarbeitung des mehrjährigen Arbeitsprogramms sowie des Arbeitsprogramms für 2007 erfolgten ebenfalls unter Mitwirkung des Bundesratsbeauftragten, der auch an den weiteren Sitzungen des Ständigen Forstausschusses der EU teilnehmen wird.

3. Erste Ergebnisse und Umsetzung des EU-Forstaktionsplans

Die Umsetzung des EU-Forstaktionsplans ist Aufgabe der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten.

Die Europäsche Kommission hat die zwei, in Abschnitt 1 genannten, ad hoc Arbeitsgruppen eingesetzt und wird in den kommenden Wochen eine zusätzliche Stelle für eine nationale Expertin, bzw. einen nationalen Experten besetzen.

Hierfür ist die Auswahl eines deutschen Bewerbers aussichtsreich.

Die Umsetzung des EU-Forstaktionsplans wird wesentlicher Arbeitsinhalt dieser neuen Stelle sein.

Auf Einladung des Bundes und Hessen tagten Ende März 2007 die EU-Forstdirektoren und Vertreter der Europäischen Kommission im Kloster Eberbach.

Der Erfahrungsaustausch über den Stand der Umsetzung des EU-Forstaktionsplans in den Mitgliedstaaten war Schwerpunkt der Beratungen.

Mehrere Mitgliedstaaten stellten Aktionen aus den Bereichen Ökonomie, Soziales und Umwelt vor.

Bayern wird Ende Juni 2007 im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine europäische Konferenz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Forstwirtschaft veranstalten, an der sich der Bund beteiligt.

Der EU-Forstaktionsplan war ausschlaggebend für die Konzeption dieser Konferenz.

Darüber hinaus engagieren sich in zahlreichen Mitgliedstaaten auf regionaler Ebene Waldbesitzer, klein- und mittelständische Unternehmen, Kommunen, Umweltverbände und Forstverwaltungen.

Sie starten Aktionen zur Umsetzung von Schlüsselaktionen des EU-Forstaktionsplans.

Ein Beispiel ist ein gemeinsames Interreg-Projekt der Regionen Ligurien (Italien), Murcia (Spanien), Wales (Großbritannien), Ost Slowakei (Slowakei) und Brandenburg (Deutschland), dessen Ziele sich explizit am EU-Forstaktionsplan orientieren.