Gesetzesbeschlussdes Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes, des Hochschulstatistikgesetzes sowie des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen

811. Sitzung (27.05.2005):

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 21. April 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 015/5366 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes sowie des Hochschulstatistikgesetzes - Drucksache 015/5215 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

2. Artikel 1 Nr. 3 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 2 Nr. 3 wird wie folgt gefasst: "3. § 8 wird wie folgt gefasst:

" § 8 Übergangsvorschrift

Für die Jahre 2004 und 2005 werden die Erhebungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a nach der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung dieser Vorschrift durchgeführt."

4. Nach Artikel 2 wird folgender Artikel 2a eingefügt:

"Artikel 2a
Änderung des Gesetzes zum Nato-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen

In Artikel 8 Satz 2 des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen werden nach dem Wort "Verwaltungsunterbau" die Wörter "oder in einer Anstalt des öffentlichen Rechts" eingefügt."