Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Vorläufiger Programmausschuss "ERASMUS für ALLE (2014-2020)")

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um den vorläufigen Programmausschuss "ERASMUS für ALLE (2014-2020)"° ergänzt werden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium zwei Bundesratsbeauftragte zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.

Vgl. BR-Drucksache 767/11 (PDF) = AE-Nr. 110968