Antrag des Landes Baden-Württemberg
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Europäische Kulturagenda im Zeichen der Globalisierung

Punkt 40 der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Vorschläge der Kommission schwerpunktmäßig in den Kernbereich der Kulturhoheit der Länder fallen. Gemäß Artikel 23 Abs. 6 GG ist damit die Verhandlungsführung auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder zu übertragen. Der Bundesrat unterstreicht seinen Willen, dieses wichtige Ergebnis der Föderalismusreform durchzusetzen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Bei der Beurteilung der Frage, ob durch die Mitteilung im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf dem Gebiet der Kultur betroffen sind, wird deutlich, dass die von der Kommission ins Auge gefassten zahlreichen Vorhaben von ihrer kulturpolitischen, aber auch potenziell finanziellen Tragweite her ganz überwiegend innerstaatliches Handeln der Länder ansprechen. Bereits im Hinblick auf die Anzahl der vorgesehenen Aktivitäten ist festzustellen, dass internationales Handeln bei diesem Vorhaben der EU nur einen weit untergeordneten Teilaspekt darstellt.