Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Europäische Kommission Brüssel, den 8. Mai 2007
Vizepräsidentin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

vielen Dank für Ihren Brief vom 16. Februar 2007 mit dem Beschluss des Bundesrates über den

In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Kommission, welche die nationalen Parlamente auffordert, zu ihren Vorschlägen zu reagieren, um die Politikformulierung und Rechtsetzung auf europäischer Ebene zu verbessern, begrüßen wir diese Gelegenheit, auf Ihre Anmerkungen einzugehen.


Ich füge die Stellungnahme der Kommission bei.
Ich hoffe, dass diese Antwort ein wertvoller Beitrag zu Ihren eigenen Ratsverhandlungen ist.
Ich hoffe, dass wir unseren Politikdialog zukünftig weiter entwickeln.



Mit freundlichen Grüßen

Margot Wallström

Brüssel, den Mai 2007

Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates

KOM (2006) 232 - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG des Rates1 ("Vorschlag") und Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine "Thematische Strategie für den Bodenschutz"2

Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme vom 16. Februar 2007 zu dem genannten Vorschlag.

Die Kommission stellt fest, dass sich diese Stellungnahme zu einem großen Teil auf die Stellungnahme vom 15. Dezember 2006 zur gleichen Frage stützt. Die Kommission verweist daher auf ihre Antwort vom 18. April 2007, in der auf viele der in dieser Stellungnahme erneut aufgeworfenen Punkte eingegangen wird, insbesondere bezüglich der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

Die Kommission nimmt von den eingehenderen Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen des Gesetzgebungsvorschlags Kenntnis und verweist auf die dem Vorschlag beiliegende Begründung und Folgenabschätzung3, in denen die Kommission ihren Vorschlag begründet. Eingehende Gespräche über diese Bestimmungen finden derzeit zwischen den Europäischen Organen statt. In diesen Gesprächen werden Anwendungsbereich, Umfang und Flexibilität des Gesetzgebungsvorschlags geklärt.

Was die Rechtsgrundlage betrifft, so enthält der Vorschlag nach Ansicht der Kommission keine die Raumordnung oder Bodennutzung betreffenden Beschränkungen und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 175 Absatz 2.