Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung des Verfalls des Baurechts bei Verkehrsprojekten des Bundes

Der Bundesrat hat in seiner 799. Sitzung am 14. Mai 2004 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage

Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung des Verfalls des Baurechts bei Verkehrsprojekten des Bundes

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, für den weiteren Ausbau der Bundesverkehrswege eine ausreichende Mittelausstattung sicherzustellen. Es ist zu gewährleisten, dass ein Verfall des Baurechts bei Verkehrsprojekten des Bundes verhindert wird. Die verfügbaren Mittel sind tatsächlich für die Verkehrsinfrastruktur einzusetzen, um die Planungskontinuität zu wahren.

Eine leistungsfähige Infrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Deutschland langfristig wettbewerbsfähig bleibt. Die EU-Osterweiterung wird einen zusätzlichen Verkehrszuwachs mit sich bringen. Das bedeutet, dass die Verkehrswege heutigen und künftigen Anforderungen nur gerecht werden können, wenn für die notwendigen Investitionen auch finanzielle Mittel in ausreichendem Umfang bereitstehen.

Der Bundesrat hat in der Vergangenheit bereits mehrere Gesetzesinitiativen beschlossen, so zum Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (BR-Drucksache 084/03(B) HTML PDF ), zum Bundesnaturschutzgesetz (BR-Drucksache 083/03(Beschluss) PDF ) und zur Verlängerung der Gültigkeit von Planfeststellungsbeschlüssen für Verkehrsprojekte (BR-Drucksache 890/02(Beschluss) ), um die Rahmenbedingungen für die Planung und den Bau der Verkehrsinfrastruktur zu optimieren.

Die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus der Bundesverkehrswege wird mit den zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Änderungsgesetzen zum Fernstraßenausbaugesetz (BR-Drucksache 550/03 (PDF) ) und Schienenwegeausbaugesetz (BR-Drucksache. 551/03 (PDF) ) untermauert, die auf dem im Juli 2003 von der Bundesregierung beschlossenen Bundesverkehrswegeplan basieren.

Bei der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans 2003 und der Planung dessen Finanzrahmens war die Bundesregierung davon ausgegangen, dass die Autobahnmaut für schwere Lkw wie geplant eingeführt wird. Die Verzögerung der Einführung der Lkw-Maut führt zu weniger Einnahmen im Bundeshaushalt, zumal der Verkehrsetat bereits im Vorhinein vermindert und um die erwarteten Mauteinnahmen aufgefüllt wurde. Die Bundesregierung wird erneut aufgefordert, die Mauteinnahmen tatsächlich zusätzlich in den Verkehrshaushalt einzustellen (siehe Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge und zur Errichtung einer Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft, BR-Drucksache 353/03 (PDF) ).

Die nun gefundene Lösung zur Gegenfinanzierung der ausgefallenen Mauteinnahmen kann keinesfalls als sicher angesehen werden. Ob die Verhandlungen um Schadensersatzforderungen und Vertragsstrafen des Bundes mit Toll Collect erfolgreich sein werden, ist derzeit nicht abzusehen.

Kürzungen im Verkehrsetat des Bundes für Investitionen stehen 2004 bis 2008 ohnehin auf der Tagesordnung. Wie ernst die Lage ist, machte die DB AG in einem Gespräch mit den Ländern am 23. März 2004 deutlich.

Die entstandene Situation gefährdet den Fortgang der geplanten Investitionen in die Bundesverkehrswege. Das betrifft sowohl bereits begonnene Verkehrsprojekte, die gegebenenfalls gestreckt werden, aber auch bereits geplante Projekte, die nicht begonnen werden. Insbesondere für Projekte, deren Baurecht bereits verlängert wurde, wird der Verfall des Baurechts mit jeder weiteren zeitlichen Verzögerung wahrscheinlicher. Wirtschaftlich sinnvolle und verkehrlich notwendige Verkehrsprojekte drohen zu scheitern.

Ein Teil der bereits getätigten Investitionen in bisher nicht vollendete Vorhaben werden durch die Verzögerungen und die drohenden Baurechtsverluste zu vergeudeten Investitionen. Zudem werden Planungsmittel vergeudet, wenn die mit Baurecht ausgestatteten Projekte nicht gebaut werden.

Unter den gegenwärtigen schwierigen konjunkturellen Bedingungen, da die öffentliche Hand negative Auswirkungen auf das Baugewerbe abfedern müsste, ist ein solches Vorgehen aus wirtschafts- und verkehrspolitischer Sicht nicht zu vertreten. Zudem hätte eine Beeinträchtigung des Baugewerbes negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.