Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol und von Verbrauchsteuergesetzen

Der Bundesrat hat in seiner 823. Sitzung am 16. Juni 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 19. Mai 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.