Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte

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Brussels, 22.4.2013
C(2013) 2274 final

Herrn Winfried KRETSCHMANN
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
D - 10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte {COM (2012) 352 final) und möchte ihr Bedauern für die späte Antwort zum Ausdruck bringen.

Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für das Schlüsselziel des Vorschlags, den Schutz von Kleinanlegern europaweit durch die Bereitstellung von Basisinformationsblättern zu verbessern, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Die Kommission teilt die Auffassung, dass die Basisinformationsblätter möglichst einheitlich gestaltet sowie Inhalt und Form aufeinander abgestimmt sein sollten. Die Arbeiten und Untersuchungen der Kommission haben gezeigt, dass eine solche Standardisierung entscheidend ist, um Vergleichbarkeit und Verständlichkeit von Kleinanlegerprodukten zu sichern. Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine konkreten Anregungen zur Begrenzung des Seitenumfangs der Basisinformationsblätter, zur Formulierung der Überschriften und des speziellen Wortlauts sowie zur farblichen Visualisierung oder sonstigen Darstellung des Risikoprofils.

Bei den Verhandlungen mit den Mitgesetzgebern wird die Kommission streng darauf achten, dass nur nicht wesentliche Elemente der vorgeschlagenen Verordnung durch delegierte Rechtsakte geregelt werden können und solche Rechtsakte zu einer noch stärkeren Standardisierung und Harmonisierung der praktischen und technischen Gestaltung der Informationsblätter beitragen.

Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass umfassende Transparenz nicht nur in Bezug auf die Produktkosten wichtig ist - wie in der vorgeschlagenen Verordnung ausdrücklich vorgesehen - sondern auch in Bezug auf die Vertriebskosten und Retrozessionen. Diese Fragen werden in den Vorschlägen der Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und der Richtlinie über Versicherungsvermittlung (IMD) behandelt, über die zurzeit mit dem Rat und dem Europäischen Parlament verhandelt wird; beide enthalten besondere Kapitel zu Vertriebsregeln und zur Bereitstellung genauer Angaben zu Kosten und Preisen. Mit diesen Vorschlägen soll insbesondere sichergestellt werden, dass sich die Informationen der Anbieter und Emittenten von Anlageprodukten gegenseitig ergänzen und sich Kleinanleger ein klares Bild von den wirklichen Kosten machen können.

Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für die Aufnahme von Informationen zu ökologischen und/oder sozialen Aspekten der Finanzprodukte in die Basisinformationsblätter; sie ist bereit, die entsprechende Formulierung weiter zu verfeinern, um ein Höchstmaß an Klarheit und Sicherheit hinsichtlich der diesbezüglichen Anforderungen zu gewährleisten. Die Kommission ist sich völlig darüber im Klaren, dass dies nur ein erster Schritt sein kann, um Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von Informationen über " ethische" oder " grüne" Finanzprodukte zu erhöhen. Weitere Schritte sind notwendig, um die Problematik von Finanzprodukten und -dienstleistungen anzugehen, die zu Unrecht als "nachhaltig" präsentiert werden. Außerdem ist die Bezeichnung solcher Produkte und Dienstleistungen sehr unterschiedlich, was für Anleger verwirrend sein kann. Ein "Nachhaltigkeitssiegel" für Finanzprodukte und -dienstleistungen bedarf einer weiteren Ausgestaltung; als nächsten Schritt wird die Kommission die Lage näher untersuchen und prüfen, welche Maßnahmen in Betracht zu ziehen sind.

Hinsichtlich der Bereitstellung von Basisinformationsblättern für Anleger im Rahmen unterschiedlicher Vertriebsformen möchte die Kommission sicherstellen, dass Kleinanleger das Produktinformationsblatt zum richtigen Zeitpunkt erhalten, d.h. wenn sie eine Anlageentscheidung treffen; gleichzeitig soll ein zu großer bürokratischer Aufwand für Anleger vermieden werden, die an diesen Informationen nicht interessiert sind, sich bereits entschieden oder das Produktinformationsblatt anderweitig konsultiert haben. Beim jedem Vertrieb mit Beratung jedoch sollten die Basisinformationsblätter zentraler Bestandteil sein; beim Online-Handel hingegen oder sonstigen Vertriebsformen dürfte ihnen eine andere Rolle zukommen.

Abschließend geht der Bundesrat auch auf alternative Streitbeilegungsverfahren und Sanktionen ein. Die Kommission hat sich in diesen beiden Bereichen für horizontale Maßnahmen entschieden und ist darauf bedacht, ein Höchstmaß an Kohärenz zwischen den Entwicklungen in diesen Bereichen und der vorgeschlagenen Verordnung sicherzustellen.

Die Kommission hofft, dass diese Erläuterungen zur Klärung der vom Bundesrat angesprochenen Punkte beitragen, und freut sich auf die Weiterführung des politischen Dialogs.

Mit freundlichen Grüßen