Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen im Binnenmarkt

C(2013) 2259 final
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Brüssel, 22.4.2013
C(2013) 2259 final

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Förderung der gemeinsamen Nutzung von Funkfrequenzen im Binnenmarkt (COM (2012) 478 final).

Die Kommission kann dem Bundesrat versichern, dass der Grundsatz der vorteilhaften gemeinsamen Nutzung zur Voraussetzung hat, dass alle Nutzer die entsprechenden Frequenzen weiter nutzen können.

Was die Erklärung des Bundesrats anbelangt, dass der Schutz bestehender und zukünftiger Rundfunkversorgungen vor Störungen durch Breitbanddienste sichergestellt werden muss und dass der Begriff des "sozioökonomischen Nettovorteils" die kulturellen Aspekte nur unzureichend berücksichtigt, so betrachtet die Kommission sozioökonomische Nettovorteile als ein objektives Kriterium für die Bestimmung gemeinsamer Nutzungsmöglichkeiten. Die Kommission teilt die Auffassung, dass die Vorteile für die Gesellschaft insgesamt, einschließlich sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Aspekte, bei der Prüfung jedes Antrags berücksichtigt werden müssen.

Hinsichtlich der vom Bundesrat hervorgehobenen ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Zuteilung der Frequenzen sowie der Notwendigkeit, Frequenzen, die von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben genutzt werden, auch künftig exklusiv zu nutzen, möchte die Kommission klarstellen, dass sie beabsichtigt, im Binnenmarkt einen Regelungsrahmen zu schaffen, mit dem die Innovation im Bereich der drahtlosen Technologien gefördert wird, so dass die gemeinsame Nutzung von Frequenzen möglich wird. Es ist dann aber immer noch Sache der Mitgliedstaaten zu entscheiden, wie sie das Potenzial größerer Effizienz in der Frequenznutzung konkret ausschöpfen.

Herrn Winfried KRETSCHMANN
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
D -10117 Berlin

Die Kommission hofft, dass diese Erläuterungen die Bedenken des Bundesrats ausräumen können, und sieht der Fortsetzung unseres politischen Dialogs über die bestmögliche Förderung der Innovation im Bereich Frequenznutzung mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen