Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

Punkt 17c der 884. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2011 und zu

Punkt 17a Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" (EKFG-ÄndG) - Drucksache 338/11 (PDF) -

Punkt 17b Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden - Drucksache 339/11 (PDF) -

Punkt 17d Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien - Drucksache 341/11 (PDF) -

Punkt 17e Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze - Drucksache 342/11 (PDF) -

Punkt 17f Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 343/11 (PDF) -

Punkt 17g Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden - Drucksache 344/11 (PDF) -

Der Bundesrat möge beschließen, zu den Gesetzentwürfen gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu den Gesetzentwürfen allgemein:

Der Bundesrat begrüßt, dass jetzt die Chance zu einem echten und dauerhaften Energiekonsens in Deutschland besteht, der der Notwendigkeit einer stabilen, sicheren, bezahlbaren und umweltfreundlichen Energieversorgung Rechnung trägt.

Durch verstärkte Anstrengungen zur Energieeinsparung und Steigerung der Energieeffizienz sowie durch eine Kombination aus Erneuerbaren Energien und hocheffizienten Kraftwerken müssen eine sichere Energieversorgung zu bezahlbaren Preisen, Klimaschutz, Ressourcenschonung und die nationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und der mittelständischen Wirtschaft sichergestellt werden.