Empfehlungen der Ausschüsse
Zweites Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes

858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009

A.

B.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Bundesrat erwartet durch die Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens eine Förderung der tierschutzgerechten Haltung von Legehennen. Dadurch erhalten Legehennenhalter sowie Genehmigungs- und Überwachungsbehörden Rechts- und Investitionssicherheit. Den Vorortbehörden ist es derzeit kaum oder nur mit erheblichem Aufwand möglich, die Funktionalität einer Haltungseinrichtung für Legehennen im Genehmigungsverfahren bzw. während der Überwachung zu beurteilen, z.B. ungestörtes gleichzeitiges Ruhen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90).

Bei Legehennenhaltungssystemen handelt es sich um die vergleichsweise komplexesten technischen Systeme zur Sicherstellung

Eine Beschränkung auf Legehennenhaltungssysteme trägt auch denjenigen Rechnung, die durch die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens bürokratische und finanzielle Belastungen sowie eine Einschränkung der Flexibilität bei Innovationen befürchten.