Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern und Unternehmen durch die Vereinfachung der Annahme bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 - COM (2013) 228 final

910. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Rechtsausschuss (R) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu Ziffer 8 (nur gegenüber dem Plenum):

Artikel 7 des Verordnungsvorschlags sieht ein Verfahren des Auskunftsbegehrens und der Auskunftserteilung für den Fall vor, dass berechtigte Zweifel an der Echtheit einer Urkunde oder einer beglaubigten Kopie bestehen.

Das Auskunftsbegehren dürfte in der Sprache der zuständigen Stelle des ersuchten Mitgliedstaats oder mit einer Übersetzung in diese Sprache zu stellen sein. Auch die Antwort des ersuchten Mitgliedstaats wird im Regelfall zunächst übersetzt werden müssen. Dies hat einen nicht unerheblichen Verwaltungs- und Zeitaufwand zur Folge, insbesondere entstehen dadurch den Mitgliedstaaten Übersetzungskosten, die aufgrund der Kostenfreiheit gemäß Artikel 7 des Verordnungsvorschlags nicht erstattet verlangt werden können.

Deshalb erscheint die Einführung eines standardisierten EU-Formulars in allen Amtssprachen der EU für Auskunftsbegehren und Auskunftserteilungen zur Verwaltungsvereinfachung und Vermeidung von Übersetzungskosten unerlässlich.

B