Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
(Psych-Entgeltgesetz - PsychEntG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 184. Sitzung am 14. Juni 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit - Drucksache 17/9992 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiartrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz - PsychEntgG) - Drucksache 17/8986 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 06.07.12
Erster Durchgang: Drucksache. 030/12 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

5. Nach Artikel 4 wird folgender Artikel 4a eingefügt:

"Artikel 4a
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

§ 142 Absatz 2 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

6. Artikel 8 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 8
Inkrafttreten