Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr
(Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 184. Sitzung am 14. Juni 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses - Drucksache 17/9954 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG) - Drucksache 17/9340 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 06.07.12
Erster Durchgang: Drucksache. 092/12 (PDF)

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu Artikel 3 folgende Angabe eingefügt:

"Artikel 3a Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr (Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz - WVwAÜG)".

2. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

4. Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 3a eingefügt:

"Artikel 3a
Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr (Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz - WVwAÜG)

§ 1 Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr werden die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen übertragen, die diese wahrnehmen nach

§ 2 Karrierecenter der Bundeswehr

Die Aufgaben und Befugnisse, die in Rechtsvorschriften des Bundes den Kreiswehrersatzämtern zugewiesen sind, werden den Karrierecentern der Bundeswehr übertragen."

5. In Artikel 7 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc wird das Wort "Informationstechnologie" durch das Wort "Informationstechnik" ersetzt.

6. Artikel 14 wird wie folgt geändert:

7. In Artikel 16 Nummer 1 wird in § 230 Absatz 7 die Angabe " § 7" durch die Angabe " § 6" ersetzt.

8. Artikel 18 wird wie folgt geändert: