Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 47. Sitzung am 11. Juni 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien - Drucksache 17/1938 - den von der Bundesregierung eingebrachten

mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

"In Artikel 1 Nummer 7 werden in § 73 Absatz 7 jeweils die Wörter "und laufende" gestrichen."


Fristablauf: 09.07.10
Erster Durchgang: Drucksache. 075/10 (PDF)