Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/13528 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren - Drucksache 17/12578 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

"2. Dem § 189 wird folgender Absatz 4 angefügt:

(4) Der Dolmetscher oder Übersetzer soll über Umstände, die ihm bei seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Verschwiegenheit wahren. Hierauf weist ihn das Gericht hin.""

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drucksache. 816/12 (PDF)