Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Gesetz zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz
(AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz - AIFM-StAnpG)

Punkt 9 b der 910. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen:

Zu Artikel 11 ( § 15b EStG)

Der Bundesrat hält zur Bekämpfung der sogenannten "Goldfinger-Modelle" zusätzliche Anpassungen des § 15b EStG für notwendig.

Begründung:

Die bereits im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vorgesehene Änderung in § 32b EStG bekämpft die "Goldfinger-Modelle" vor dem Hintergrund aktueller Finanzgerichtsrechtsprechung (Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. November 2012 - 11 K 3175/09) nicht ausreichend. Es bedarf einer ergänzenden Änderung im § 15b EStG, um steuergestaltenden Stundungseffekten vorzubeugen. Diese Stundungseffekte bewirken bei jährlichen Neuinvestitionen der Verkaufserlöse in weitere Goldkäufe o.ä. im Ergebnis "echte" Steuerausfälle.