Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 46. Sitzung am 3. Juli 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/2009 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens - Drucksache 18/1284 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 Buchstabe d wird wie folgt geändert:

2. Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

"3. Artikel 4 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. November 2015 in Kraft. In Artikel 1 treten die §§ 55 bis 57 am ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens nach Artikel 2] in Kraft. Das Melderechtsrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 730) geändert worden ist, tritt am 1. November 2015 außer Kraft." "

Fristablauf: 19.09.14
Erster Durchgang: Drucksache. 102/14 (PDF)