Unterrichtung durch die Bundesregierung Wohngeld- und Mietenbericht 2010
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Berlin, den 24. Juni 2011

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
nach § 39 des Wohngeldgesetzes hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre jeweils bis zum 30 Juni über die Durchführung des Wohngeldgesetzes und über die Entwicklung der Mieten zu berichten.

Beigefügt übersende ich Ihnen den am 22.06.2011 vom Bundeskabinett beschlossenen Wohngeld- und Mietenbericht 2010*.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Ramsauer

* Wird als Bundestags-Drucksache 17/6280 verteilt.