Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2008 zu dem Grünbuch über marktwirtschaftliche Instrumente für umweltpolitische und damit verbundene politische Ziele (2007/2203(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110042 - vom 19. Mai 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. April 2008 angenommen.

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 241/07(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament

A. in der Erwägung, dass die Daten über den Klimawandel ein entschlossenes Handeln verlangen um die Auswirkungen dieser Erscheinung einzudämmen, dass der Europäische Rat als Mindestziel eine Senkung der CO₂-Emissionen um 20 % bis zum Jahr 2020 und um 60 % bis 2050 gesetzt hat, dass der Europäische Rat 20 % als Zielvorgabe für den Anteil erneuerbarer Energieträger am Energieverbrauch sowie eine Verbesserung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020 festgelegt hat,

B. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in der oben genannten Entschließung vom 15. November 2007 die Industrieländer aufgefordert hat, sich zu einer Emissionssenkung von mindestens 30 % bis 2020 und von 60-80 % bis 2050 gegenüber 1990 zu verpflichten

C. in der Erwägung der verschiedenen Verschmutzungsarten und des Risikos der Erschöpfung der natürlichen Ressourcen,

D. in der Erwägung des hohen Risikos des Aussterbens zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und des von der Union gesetzten Ziels, dem Rückgang der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 Einhalt zu gebieten,

E. in der Erwägung der weiteren Zunahme des Transport- und insbesondere des Güterverkehrs in der Union und dem damit einhergehenden wachsenden Energieverbrauch,

F. unter Hinweis darauf, dass marktwirtschaftliche Instrumente wichtige Mittel zur Verwirklichung des Verursacherprinzips und - allgemeiner - zur kostenwirksamen Berücksichtigung der versteckten Kosten sind, die Herstellung und Verbrauch für die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit sich bringen,

G. in der Erwägung der großen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten sowohl hinsichtlich der ökologischen Steuern (zwischen 2 % und 5 % des BIP der Mitgliedstaaten) als auch bezüglich des Einsatzes marktbasierter Instrumente, und dass der Anteil der ökologischen Steuern am BIP der Mitgliedstaaten in den letzten fünf Jahren gesunken ist,

H. in der Erwägung, dass die Energiesteuern im Durchschnitt 76 % der ökologischen Steuern ausmachen und die Verkehrssteuern 21 %,

I. in der Erwägung, dass die Haushalte den überwiegenden Teil der ökologischen Steuern tragen während die anderen Wirtschaftsbereiche die größten Energieverbraucher, Wasserverbraucher und Verkehrsnutzer sind,

J. unter Hinweis darauf, dass die Reform im Bereich umweltschädliche Subventionen Beiträge zur Bekämpfung des Klimawandels, zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und zur Aufrechterhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union leisten kann,

K. in der Erwägung, dass die Voraussagen bezüglich der Gesamtauswirkungen des Klimawandels nicht nur zur Entkoppelung von Wachstum und Produktions- und Konsummustern, sondern auch zur Änderung unseres Entwicklungsmodells auf sozioökonomischem Gebiet führen muss,

L. in der Erwägung, dass die gegenwärtigen BIP-Wirtschaftsindikatoren nicht zu einer angemessenen Bewertung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Realitäten ausreichen und nicht die problembehafteten Umweltauswirkungen der menschlichen Tätigkeiten berücksichtigen und dass zusätzliche Wirtschaftsindikatoren ökologischer Natur in die Bewertung der erzeugten Güter einfließen sollten, um diesen Auswirkungen besser Rechnung zu tragen,

Kritik am Grünbuch

Maßnahmen

Grundsätze

Welche Instrumente für welchen Sektor?

Besondere Instrumente und Sektoren

Die internationale Dimension