Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Verteidigungsausschusses - Drucksache 17/13255 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund - Drucksache 17/12956 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drs. 101/13 (PDF)