Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Förderung der Mehrsprachigkeit und des Sprachenlernens in der Europäischen Union: Europäischer Indikator für Sprachenkompetenz

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 107916 - vom 15. Mai 2006.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 27. April 2006 angenommen.

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 653/05(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die kulturelle und sprachliche Vielfalt der Europäischen Union integraler Bestandteil der europäischen Identität ist,

B. in der Erwägung, dass Mehrsprachigkeit effizientere Kommunikation und besseres gegenseitiges Verständnis ermöglicht,

C. in der Erwägung, dass es für den Erfolg des Europas der Bürger und der wissensbasierten Gesellschaft, beides Ziele der Lissabon-Strategie, von maßgeblicher Bedeutung ist, dass jeder Bürger neben seiner Muttersprache über praktische Kenntnisse in mindestens zwei weiteren Sprachen verfügt, und in der Erwägung, dass das Erlernen einer einzigen Sprache (als Lingua franca) nicht ausreicht,

D. in der Erwägung, dass die Fähigkeit zur Verständigung und Kommunikation in anderen Sprachen als der Muttersprache und die Verbesserung der Sprachkenntnisse wichtige Faktoren zur Verwirklichung des Zieles einer besseren Ausschöpfung des menschlichen Potentials Europas sind, und dass diese Fähigkeiten und Kenntnisse eine Grundfertigkeit darstellen, die alle europäischen Bürger besitzen sollten, weil sie der vollen Ausübung der sich aus der Mobilität ableitenden Rechte und Freiheiten innerhalb der Europäischen Union und dem Aufbau eines wirklich europäischen Arbeitsmarktes förderlich ist,

E. in der Erwägung, dass die Verbesserung und Erweiterung der Sprachkenntnisse ein Qualitätsmerkmal der europäischen Systeme für die allgemeine und berufliche Bildung und zwei Kriterien für die Bewertung der Fortschritte darstellen mit dem Ziel, die Europäische Union als Teil einer einen stärkeren Zusammenhalt aufweisenden, in Vielfalt geeinten politischen Union zum weltweit dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen,

F. in der Erwägung, dass der Europäische Rat von Barcelona im März 2002 in Ermangelung von Daten über die Sprachkenntnisse und die Kommunikationsfähigkeit der Bürger der Europäischen Union die Einführung eines Indikators für Sprachenkompetenz gefordert hat,

G. in der Erwägung, dass der Aktionsplan "Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt" zwar einen positiven Schritt zur Erreichung des Ziels von Barcelona (Muttersprache + zwei) darstellt, dass aber eindeutig der Bedarf besteht, dass die Europäische Union ihre Bemühungen in diesem Bereich verstärkt,

H. in der Erwägung, dass in der Europäischen Union bei der Bescheinigung von Sprachkenntnissen eine große Vielfalt besteht, was den Vergleich der Sprachkenntnisse, die der Inhaber eines Zertifikats tatsächlich besitzt, erschwert und es unmöglich macht, vom Austausch bewährter Praktiken zu profitieren, und somit auch die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Studenten innerhalb der Europäischen Union beeinträchtigt,

I. in der Erwägung, dass zuverlässige Daten über die tatsächlichen Sprachkenntnisse - vor allem der jüngeren Menschen - zusammengetragen werden müssen, um die notwendigen Informationen für die Politikgestaltung mit dem Ziel, einen qualitativ hochwertigen Sprachunterricht anzubieten, zur Verfügung zu stellen,

J. unter Hinweis auf die Eurobarometer-Umfrage vom September 2005, wonach durchschnittlich nur 50 % der Bürger der Europäischen Union erklären, dass sie sich an einem Gespräch in einer anderen Sprache als ihrer Muttersprache beteiligen können, wobei von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat allerdings enorme Unterschiede bestehen,

K. in der Erwägung, dass gemäß den der Kommission vorliegenden Daten die durchschnittliche Zahl der in den Sekundarschulen erlernten Sprachen weit hinter der Zielvorgabe des Europäischen Rates von Barcelona, nämlich der Verbesserung der Grundkompetenzen, insbesondere durch die Unterrichtung von mindestens zwei Fremdsprachen vom jüngsten Kindesalter an, liegt,