Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 103. Sitzung am 14. Juni 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksachen 016/5621, 016/5654 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union - Drucksachen 016/5065, 016/5527 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

II. Artikel 4 wird wie folgt geändert:

In Nummer 1 wird der Gliederungsbuchstabe ,c)" durch den Buchstaben ,b)" ersetzt-

III. Artikel 5 wird wie folgt geändert:

In Nummer 23 werden die Wörter "... [einsetzen: Tag der ersten Veröffentlichung dieses Entwurfs als Bundestagsdrucksache]" durch die Angabe "30. März 2007" ersetzt.

IV. Artikel 6 wird wie folgt geändert:

V. Artikel 7 Abs. 4 wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 06-07-07
Erster Durchgang: Drucksache. 224/07 (PDF)