Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"
(EKFG-ÄndG)

885. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2011

Der federführende Finanzausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgenden Gründen zu verlangen:

1. Zum Gesetz insgesamt

Bei Annahme entfällt Ziffer 2.

Die Finanzmittel des CO₂-Gebäudesanierungsprogramms von derzeit 936 Mio. Euro für das Jahr 2011 sind über die von der Bundesregierung genannten 1,5 Mrd. Euro auf jeweils 5 Mrd. Euro für die Jahre 2012 bis 2014 zu erhöhen und das Programm ist durch Ausfallfonds für Sanierer zu ergänzen.

Begründung:

Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist ein zentrales Element, um eine Steigerung der Sanierungsrate zu erreichen. Viele Maßnahmen können im Ordnungsrecht nicht gefordert werden, da die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist. Daher muss mit staatlicher Förderung ein zusätzlicher Anreiz gegeben werden.

Die von der Bundesregierung benannten 1,5 Mrd. Euro jährlich sind hierfür nach allgemeiner Auffassung deutlich zu wenig. Das Volumen des Gebäudesanierungsprogrammes liegt damit noch unter den Mitteln vergangener Jahre.

Neben der finanziellen Ausstattung ist auch die Ausgestaltung der Programme zu prüfen. Viele Gebäude befinden sich im Besitz von Eigentümern, die über 60 Jahre alt sind, hier würde die Einrichtung eines Ausfallfonds die Kreditvergabe wesentlich vereinfachen. Viele Gebäude werden auch von jungen Familien erworben, die eine langfristige Finanzierungssicherheit wünschen. Die begrenzte Zinsbindungsfrist ist hier ebenso wie das Fehlen eines Ausfallfonds (z.B. bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit) ein zentrales Hemmnis.

Entfällt bei Annahme von Ziffer 1

Begründung:

Die Förderung der energetischen Sanierung nimmt eine Schlüsselposition hinsichtlich des Erreichens der Klimaschutzziele ein. Um die im Rahmen des Energiekonzepts angestrebte Verdoppelung der Sanierungsrate im Gebäudebestand von 1% auf 2% zu erreichen, müssen durch Förderung staatliche Anreize geschaffen werden. Die KfW-Programme zur energetischen Gebäudesanierung sind für Wohnungswirtschaft und private Einzeleigentümer ein wesentlicher Anreiz, Investitionen in die energetische Sanierung ihrer Bestände vorzunehmen, um damit zumindest anteilig die Investitionskosten zu refinanzieren, die sich am Markt nicht umsetzen lassen. Die finanzielle Ausstattung der KfW-Förderprogramme ist mit den von der Bundesregierung benannten 1,5 Mrd. Euro jährlich nicht ausreichend. Das Volumen liegt unter den Mitteln der vergangenen Jahre. Eine solche Mittelkürzung führt zu Investitionsattentismus.

Begründung:

Die im EKFG-ÄndG vorgesehene Zuweisung von Bundesmitteln bis zu einer Obergrenze von 225 Mio. Euro in 2011 sowie die Einnahmen aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten ab 2012 werden nicht als ausreichend angesehen.