Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle
(Nationales Entsorgungsprogramm)

Punkt 33 der 938. Sitzung des Bundesrates am 6. November 2015

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 9 der Empfehlungsdrucksache Folgendes beschließen:

Der Bundesrat hält vor dem Hintergrund der im Bereich der Endlagerung von Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung im Nationalen Entsorgungsprogramm nunmehr sichtbar werdenden Fragestellung der zukünftigen Verwendung der im Betrieb der Urananreicherungsanlage Gronau als Reststoff anfallenden Tails den Weiterbetrieb der Urananreicherungsanlage Gronau auch unter möglicherweise zukünftigen Entsorgungsaspekten für sehr problematisch und fordert die Bundesregierung auf, die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung des Betriebs der Anlage einzuleiten.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Das Nationale Entsorgungsprogramm beschreibt vorsorglich die Notwendigkeit der Einlagerung von bis zu 100 000 m3 Abfallgebindevolumen abgereicherten Urans aus der Urananreicherungsanlage Gronau, falls eine weitere Verwertung nicht erfolgen kann. Aufgrund der nach dem Atomausstieg fehlenden Notwendigkeit zum Weiterbetrieb der Urananreicherungsanlage in Gronau ist die Bundesregierung gefordert, die gesetzgeberischen Maßnahmen zur rechtssicheren Beendigung der Urananreicherung in Gronau in die Wege zu leiten.

Ziffer 9 der Empfehlungsdrucksache ist zu ersetzen, da die Endlagerkommission ihre Empfehlungen nicht auf die Endlagerung nicht Wärme entwickelnder Abfälle erstrecken wird. Auch beschränkt die zeitlich unbefristete Genehmigung der Urananreicherungsanlage aus dem Jahr 2005 die Menge der dort lagernden abgeleiteten Uranverbindungen auf ca. 110 000 t.