Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 117. Sitzung am 30. Juni 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/6357 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP und den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden - Drucksachen 17/6076,17/6253 - zusammengeführt und mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 22.07.11
Initiativgesetz des Bundestages
Erster Durchgang des Regierungsentwurfs: Drucksache. 344/11 (PDF)

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

"Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden".

2. Artikel 1 wird wie folgt geändert: