Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 hinsichtlich der Festlegung der Modalitäten für das Erreichen des Ziels für 2020 zur Verringerung der CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen - COM (2012) 393 final

901. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2012

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U), der Verkehrsausschuss (Vk) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu den Ziffern 1, 2, 4, 5, 8, 11 und 12 (nur gegenüber dem Plenum):

Um effektiven Klimaschutz zu betreiben, müssen die globalen Emissionen bis 2050 weltweit um mindestens 50 Prozent, gemessen an den Werten von 1990, reduziert werden. Der Europäische Rat hat das Ziel der EU bekräftigt, im Rahmen der Emissionsreduktionsverpflichtung der Gruppe der Industriestaaten bis 2050 eine Emissionsverringerung von 80 bis 95 Prozent, gemessen an den Werten von 1990, zu verwirklichen. [Mit den derzeitigen Maßnahmen würde bis 2050 nur eine Verringerung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen von 40 Prozent realisiert werden können. Während die Emissionen anderer Sektoren in der Regel zurückgehen, ist der Straßenverkehr einer der wenigen Sektoren, deren Ausstoß rapide zugenommen hat - zwischen 1990 und 2008 um 26 Prozent. Im Jahr 2008 konnten etwa 70 Prozent der CO₂-Emissionen aus dem Verkehrssektor dem Straßenverkehr zugeordnet werden. Er ist folglich die zweitgrößte THG-Emissionsquelle in der EU und für ungefähr ein Fünftel der gesamten CO₂-Emissionen der EU verantwortlich.

Mit Beginn der Diskussion um verbindliche Verbrauchsvorgaben seit 2007 sind die durchschnittlichen CO₂-Emissionen von Neuwagen in der EU um mehr als 3 Prozent pro Jahr gesunken. Schon heute kann damit die erstmalige Festlegung eines CO₂-Zielwerts für Pkw im Jahr 2009 für das Jahr 2015 als großer Erfolg bei der Senkung des Verbrauchs gewertet werden. Die jährliche CO₂-Reduktion der Neuwagenflotte hat sich seit Festlegung der Zielwerte weiter beschleunigt. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass Hersteller den für ihre Flottenzusammensetzung maßgeblichen Zielwert für 2015 unterbieten werden.]

{Mit Blick auf den jüngsten Vorstoß der Kommission für weniger Biospriteinsatz in Europa ist die Autoindustrie noch dringlicher zum Bau sparsamerer Autos aufgerufen. Wenn die Kommission die Planung, den für 2020 geplanten Bio-Anteil in den Kraftstoffen niedriger anzusetzen, realisiert, müssten die Autohersteller folgerichtig einen strengeren CO₂-Zielwert für ihre Neuwagenflotte einhalten, um die gleichen Emissionseinsparungen zu erzielen. Denn bei der Zielwertsetzung 2009 wurden statt der ursprünglich von der EU für 2015 geforderten 120 g CO₂/km nur 130 g CO₂/km als Wert festgesetzt, der Rest sollte unter anderem über den Einsatz von Biokraftstoffen erbracht werden.

Für die verbraucherfreundliche Marktdurchdringung besonders sparsamer Autos sind ambitionierte CO₂-Vorgaben die wirksamste Maßnahme. Ein Zielwert von 80 g/km entspräche in etwa einem Benzinverbrauch von 3,4 Liter Benzin bzw. 3,1 Liter Diesel pro 100 km. Nach Berechnungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen würde ein Auto mit diesem Grenzwert im Durchschnitt pro Jahr 600 Euro an Kraftstoffkosten sparen. Bei Fortschreibung des Zielwertes für 2025 von 60 g CO₂/km, was einem Kraftstoffverbrauch von 3 Liter Benzin bzw. 2,7 Liter Diesel pro 100 km entspräche, würden die Kraftstoffkosten entsprechend weiter sinken.

Die erstmalige Zielwertfestsetzung 2009 hat nicht wie zunächst befürchtet zu einem Anstieg des Kaufpreises für Neufahrzeuge geführt. Im Jahr 2010 wurde EU-weit der Flottenzielwert von 140 g CO₂/km erreicht. Berechnungen der europäischen Kommission zeigen, dass Fahrzeuge zwischen 2002 und 2010 nicht teurer, sondern um 13% billiger geworden sind (inflationsbereinigt). Für ein typisches Fahrzeug für 20 000 € bedeutet dies eine Preisreduktion von 2600 €. Gerade vor dem Hintergrund weiter steigender Kraftstoffpreise führt die höhere Effizienz der Fahrzeuge für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu Kostensenkungen, da die Kraftstoffkosten sinken, während der Kaufpreis nicht steigt.

Ambitionierte Zielwerte dienen über die notwendige Minderung der CO₂-Emissionen hinaus auch der Verringerung der Importabhängigkeit von Kraftstoff-Rohprodukten. Eine ambitionierte Zielwertfestsetzung mit Folgewerten für die kommenden Jahre trägt zur Erreichung der klimapolitischen Ziele bei und kann die Innovationsdynamik für die weitere Entwicklung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen sowie die fortgesetzte Verbesserung der konventionellen Antriebe in der deutschen Automobilindustrie aufrechterhalten und stärken. Mit Blick auf die Entwicklungszeiten resp. Modellwechselzyklen in der Automobilbranche ist die frühzeitige Festlegung des Folgezielwertes ein Beitrag zur Planungssicherheit. Angesichts der Zunahme der globalen Automobilität und der absehbaren Verknappung und damit Verteuerung konventioneller Kraftstoffe stellen hocheffiziente Fahrzeuge im internationalen Wettbewerb um die besten Antriebskonzepte von Morgen einen Wettbewerbsvorteil für die Automobilindustrie dar. }

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