Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 über die Bestandsbewirtschaftung in der Tiefseefischerei (2007/2110(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3316 - vom 21. Mai 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 8. Mai 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. unter Hinweis darauf, dass der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) in seinen Empfehlungen für Tiefseearten von 2002 sowie von 2004 darauf hinweist, dass sich die meisten Arten außerhalb sicherer biologischer Grenzen befinden; in der Erwägung, dass die Europäische Union ihren Fischereiaufwand wesentlich weniger verringert hat, als in den Empfehlungen des ICES gefordert war; ferner in der Erwägung, dass bessere biologische Hintergrunddaten für die Festlegung von Quoten, die eine nachhaltige Befischung gewährleisten, von Bedeutung sind,

B. in der Erwägung, dass die Fangtätigkeit der Hochseeflotten, unabhängig davon, ob sie in Gewässern von Drittländern, in Regelungsbereichen von regionalen Fischereiorganisationen (RFO) oder in nicht regulierten Hochseegebieten operieren, in rationeller und verantwortungsvoller Weise im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UN), dem UN-Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen dieses Seerechtsübereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung von gebietsübergreifenden Fischbeständen und weit wandernden Fischbeständen und dem Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) ausgeübt werden muss, sowie in der Erwägung, dass sowohl nach dem UN-Übereinkommen über Fischbestände als auch nach dem Verhaltenskodex der FAO die Anwendung des Vorsorgeprinzips erforderlich ist,

C. unter Hinweis darauf, dass die Europäische Union auf dem Gipfel von Johannesburg im Jahr 2002 die Verpflichtung eingegangen ist, die Nachhaltigkeit der Weltfischerei zu gewährleisten und die Ressourcen, vor allem die überfischten Bestände, möglichst bis 2015 auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags zu halten oder auf dieses Niveau zurückzuführen,

D. in der Erwägung, dass der Schutz der Meeresumwelt und ein nachhaltiger Fischfang nur mit dem Konsens und der Zusammenarbeit aller betroffenen Staaten in wirksamer Weise verwirklicht werden können,

E. in der Erwägung, dass die systematische Erhebung zuverlässiger Daten die grundlegende Voraussetzung für die Bestandsabschätzung und für wissenschaftliche Gutachten darstellt und daher für die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) von ganz entscheidender Bedeutung ist, sowie unter Hinweis darauf, dass die Kommission in ihrer genannten Mitteilung einräumte, dass nicht ausreichend Daten vorhanden sind, um eine wissenschaftliche Bewertung des Zustands der Tiefseebestände vorzunehmen, und dass es Unterschiede bei ihrer Definition gibt,

F. unter Hinweis darauf, dass sich der Bericht, der vom Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA) im April 2007 veröffentlicht wurde, mit der Änderung des Zeitplans für die Vorlage der wissenschaftlichen Gutachten und mit der Verbesserung ihrer Qualität befasst, G. in der Erwägung, dass adäquate sozioökonomische Maßnahmen erforderlich sind, um die Fischer für die mit den Bestandserholungsplänen verbundenen Kosten der Verringerung der Fangtätigkeit zu entschädigen, H. unter Hinweis darauf, dass in seiner Entschließung vom 14. November 2006 zu einer thematischen Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt1 eine Reihe von Maßnahmen befürwortet wurden, die eine nachhaltige Nutzung der Meere und die Erhaltung der Meeresökosysteme fördern sollen,