Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 1 Nummer 11 ( § 57a Saatgutverkehrsgesetz)

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine gebührenfreie Nachmeldung von Obstsorten oder deren Sortenbeschreibung bis zum 31. Dezember 2017 zu gewähren. Es ist nicht absehbar, dass bereits bis Ende 2016 eine Gesamtliste der Obstsorten einschließlich aller Sortenbeschreibungen vorliegen wird. Das Bundessortenamt sieht bereits ab 1. Januar 2017 Gebühren für die Eintragung der Sortenbeschreibungen für gemeldete Sorten in die Gesamtliste der Obstsorten vor.