Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007 zum Fall des BBC-Journalisten Alan Johnston

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 110483 - vom 4. Juni 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. April 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der BBC-Journalist Alan Johnston am 12. März mit Waffengewalt entführt wurde, als er in sein Haus in Gaza-Stadt zurückkehrte und dass seitdem nichts über seinen Aufenthaltsort bekannt ist,

B. in der Erwägung, dass Alan Johnston in den letzten drei Jahren, einer Zeit geprägt durch erhöhte Gewalt, in Gaza geblieben ist, um der Außenwelt über die Geschehnisse vor Ort zu berichten,

C. in der Erwägung, dass die palästinensischen Medien, die Öffentlichkeit und Politiker aller Couleur die Entführung verurteilt haben und seine unverzügliche Freilassung fordern, sowie ein Ende aller Entführungen, was ein Beweis dafür ist, wie sehr seine Arbeit von der lokalen Bevölkerung geschätzt wird,

D. in der Erwägung, dass der Präsident der Palästinensischen Behörde Mahmoud Abbas öffentlich bestätigt hat, dass es stichhaltige Beweise dafür gebe, dass Alan Johnston noch am Leben ist, dass er unter sicheren Bedingungen festgehalten wird, und dass es Informationen darüber gibt, welche Gruppe ihn gefangen hält,

E. in der Erwägung, dass sich bislang keine Gruppe zur Entführung von Alan Johnston bekannt hat, die von Präsident Abbas und den Führern der wichtigsten palästinensischen Bewegungen verurteilt worden ist,

F. in der Erwägung, dass laut dem Komitee zum Schutz von Journalisten, der Vereinigung "Reporter ohne Grenzen" und dem Internationalen Journalistenverband (IFJ) seit August 2005 15 ausländische Journalisten im Gazastreifen entführt wurden und Tausende Journalisten weltweit tagtäglich mit der Bedrohung leben müssen, entführt oder Opfer von Gewalt und Einschüchterung zu werden,

G. in der Erwägung, dass die BBC nach wie vor zu Recht den Ruf als einer der weltweit führenden Rundfunk- und Fernsehsender genießt, für den bei seiner Berichterstattung Unvoreingenommenheit, Objektivität und Fairness zählen,

H. in der Erwägung, dass die Pressefreiheit für die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten von überragender Bedeutung ist, da sie in entscheidendem Maße die Meinungs- und Gedankenfreiheit gewährleistet und dazu beiträgt, dass die Menschen auch wirklich am demokratischen Prozess teilhaben,