Beschluss des Bundesrates
Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten
(Anbaumaterialverordnung - AGOZV)

Der Bundesrat hat in seiner 971. Sitzung am 19. Oktober 2018 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zur Inhaltsübersicht (Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 zu § 8),

Zu Anlage 4 (Klammerzusatz zur Überschrift)

Begründung:

Die unter Buchstaben a und b vorgeschlagenen Änderungen dienen der formalen Richtigstellung.