Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu den Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel: Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" (2010/2013(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 106852 - vom 7. Juni 2010.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 18. Mai 2010 angenommen.

Stellungnahme des Bundesrates: Drucksache 866/09(B) HTML PDF

Das Europäische Parlament

A. in der Erwägung, dass eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung für die individuelle Entfaltung der Persönlichkeit, für die Gleichheit und den Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Armut sowie für die aktive Bürgerschaft und den sozialen Zusammenhalt ein unbedingtes Erfordernis ist,

B. in der Erwägung, dass es vorrangig darum geht, die Unterrichts- und Ausbildungsqualität für alle Schüler/Studenten zu verbessern, um vor allem mittels neuer und wirksamerer Maßnahmen zur Erweiterung des Bildungsangebots bessere Ergebnisse und höhere Qualifikationen zu erzielen,

C. in der Erwägung, dass trotz einer gewissen Verbesserung der Leistungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Europäischen Union die Mehrzahl der für 2010 festgelegten Benchmarks nicht erreicht werden wird, dass insbesondere das Kompetenzniveau weiterhin nicht angemessen ist und dass ein Drittel der europäischen Bevölkerung sehr niedrige Bildungsabschlüsse besitzt,

D. in der Erwägung, dass zehn Jahre nach der Bologna-Erklärung das Ziel der Vereinheitlichung des Hochschulwesens der Mitgliedstaaten nicht erreicht wurde,

E. in der Erwägung, dass die Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung alle Bürger unabhängig von Alter, Geschlecht, gesundheitlichem, körperlichem, geistigem und psychischem Zustand sowie sprachlichem, ethnischem, nationalem, religiösem und sozioökonomischem Hintergrund in die Lage versetzen sollten, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, auf den neuesten Stand zu bringen und weiterzuentwickeln,

F. in der Erwägung, dass die allgemeine und berufliche Bildung die Schlüsselelemente für eine erfolgreiche Durchführung der erneuerten Sozialagenda in Bezug auf Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität darstellen; in der Erwägung, dass ihre Umsetzung zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen beiträgt und mehr EU-Bürger die Möglichkeit zur Verwirklichung ihres Potenzials erhalten,

G. in der Erwägung, dass kontinuierliche Anstrengungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Frauen auf allen Ebenen den gleichen Zugang zu Bildung haben und Bildungsangebote nicht durch Geschlechterklischees vorgeprägt sind,

H. in der Erwägung, dass die vollständige Umsetzung von Schlüsselkompetenzen weitere politische Maßnahmen sowohl auf europäischer als auch auf einzelstaatlicher Ebene erfordert,

I. in der Erwägung, dass die zentrale Herausforderung bei der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa darin besteht, das Bildungswesen zu einem lernorientierten ganzheitlichen Bildungssystem zu reformieren, das junge Menschen als glückliche, aktive Weltbürger auf den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorbereitet,

J. in der Erwägung, dass die Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategien für lebensbegleitendes Lernen nach wie vor eine erhebliche Herausforderung für viele Mitgliedstaaten ist; in der Erwägung, dass der Schwerpunkt stärker auf den gesamten Lebenszyklus als auf bestimmte Bereiche oder Gruppen gelegt werden sollte,

K. in der Erwägung, dass die Nutzeffekte von Investitionen in Bildung erst langfristig zutage treten, und es wichtig ist, dass diese Investitionen auf der politischen Tagesordnung nicht zurückgestellt werden; in der Erwägung, dass EU-Leitlinien zur Qualität der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung erforderlich sind und eine Sparpolitik auf diesem Gebiet nicht angeraten ist oder zumindest die entsprechenden Mittel nicht gekürzt, sondern aufgestockt werden sollten; in der Erwägung, dass die EU deshalb in Bezug auf die allgemeine und berufliche Bildung Haushaltsinstrumente einführen muss, die nicht an die jährliche Programmplanung gekoppelt sind,

L. in der Erwägung, dass Investitionen in Bildung und Weiterbildung sowie die Verbesserung und Anpassung der Kenntnisse und Qualifikationen aller Bürger von entscheidender Bedeutung für die Beendigung der Krise und die Bewältigung der langfristigen Herausforderungen der globalen wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, für Beschäftigung, Mobilisierung der Bürger und gesellschaftliche Integration sind,

M. in der Erwägung, dass mehr als 80 % der Grundschullehrer und 97 % der Vorschullehrer in der Union Frauen sind, während die entsprechende Zahl in der Sekundarstufe lediglich 60 % sowie im Hochschulbereich und im Bereich Forschung unter 40% beträgt,

N. in der Erwägung, dass sich die Lehrerschaft aufgrund eines durch die Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), finanzielle Einschränkungen infolge der Wirtschaftskrise, sich verändernde soziale und Familienstrukturen und das Entstehen multikultureller Gesellschaften immer komplexer und heterogener werdenden Bildungsumfelds immer größeren Herausforderungen stellen muss,

O. in der Erwägung, dass die Umsetzung des Strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung ("ET 2020") von Bedeutung ist, damit diese entscheidenden Herausforderungen bewältigt werden können,

P. in der Erwägung, dass IKT-Kompetenzen in der sich entwickelnden wissensbasierten Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt der EU weiter an Bedeutung gewinnen; in der Erwägung, dass diese Kompetenzen Chancen bieten für die Erholung der Wirtschaft, die Förderung des Unternehmertums und den verstärkten Zugang zu Beschäftigung,

Q. in der Erwägung, dass die sportliche Betätigung eines der wirksamsten Mittel gegen schädliche Gewohnheiten wie Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum ist, da die Schüler und Studenten in der Hochschulausbildung in dieser Hinsicht eine der am stärksten gefährdeten gesellschaftlichen Gruppen sind; in der Erwägung, dass das Vorhandensein einer angemessenen Infrastruktur die Grundvoraussetzung für die sportliche Betätigung der Schüler und Studenten ist,

Vorschulbildung

Primar- und Sekundarbildung

Hochschulbildung

Berufliche Aus- und Weiterbildung

Lebensbegleitendes Lernen