Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zu den Jahresberichten 2007 der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (2008/2155(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 306669 - vom 21. April 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. März 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die EIB 1957 durch den Vertrag von Rom gegründet wurde und ihre Anteilseigner, die Mitgliedstaaten, ein Kapital in Höhe von 165 Mrd. EUR gezeichnet haben,

B. in der Erwägung, dass die EIB seit 1963 außerhalb der Gemeinschaft tätig ist, um die Außenpolitik der Gemeinschaft zu unterstützen,

C. in der Erwägung, dass die EBWE 1991 gegründet wurde und dass ihre Anteilseigner - 61 Drittstaaten, die Europäische Gemeinschaft und die EIB - ein Kapital in Höhe von insgesamt 20 Mrd. EUR gezeichnet haben,

D. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, die Europäische Gemeinschaft und die EIB zusammen 63 % des Kapitals der EBWE halten,

E. in der Erwägung, dass der satzungsgemäße Zweck der EIB darin besteht, zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Binnenmarktes im Interesse der Gemeinschaft beizutragen, indem sie sich des Kapitalmarkts sowie ihrer eigenen Mittel bedient,

F. in der Erwägung, dass die EIB bei den derzeitigen Turbulenzen an den Finanzmärkten, mit dem ungeheuren Mangel an Liquidität und Mitteln für die Unternehmen, eine wichtige Rolle bei den Konjunkturprogrammen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten spielen sollte,

G. in der Erwägung, dass der satzungsgemäße Zweck der EBWE darin besteht, durch Unterstützung des wirtschaftlichen Fortschritts und Wiederaufbaus in den mittel- und osteuropäischen Ländern, die sich zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie, des Pluralismus und der Marktwirtschaft bekennen und diese anwenden, den Übergang zur offenen Marktwirtschaft zu begünstigen sowie die private und unternehmerische Initiative zu fördern,

H. in der Erwägung, dass die Rolle der EIB als Emittent von als erstklassig eingestuften Triple-A-Anleihen für die internationalen Kapitalmärkte hervorgehoben und gestärkt werden sollte,

I. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 11 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE diese verpflichtet ist, mindestens 60% ihrer Investitionen im Privatsektor zu tätigen,

J. in der Erwägung, dass gemäß dem Übereinkommen zur Errichtung der EBWE der Gouverneursrat verpflichtet ist, mindestens alle fünf Jahre die Zusammensetzung des Stammkapitals der Bank zu überprüfen, und dass die nächste Überprüfung für 2010 vorgesehen ist,

K. in der Erwägung, dass am 1. Oktober 2008 ein aus neun Weisen zusammengesetzter Lenkungsausschuss eingesetzt wurde, der die im Beschluss 2006/1016/EG vorgesehene Halbzeitbewertung des EIB-Mandats für Finanzierungen in Drittländern beaufsichtigen und leiten soll,

L. in der Erwägung, dass diese Halbzeitbewertung in enger Abstimmung mit dem Parlament auf der Grundlage des Beschlusses 2006/1016/EG erfolgen muss,

M. in der Erwägung, dass der Beschluss 2006/1016/EG über das Mandat der EIB für Finanzierungen in Drittländern vorsieht, dass Darlehen in Höhe von 25,8 Milliarden EUR für den Zeitraum 2007-2013 bereitgestellt werden, die sich in folgende regionale Beträge aufschlüsseln: Heranführungsländer, einschließlich Kroatien und Türkei: 8,7 Milliarden EUR; Mittelmeerländer: 8,7 Mio. EUR; Osteuropa, Südkaukasus und Russische Föderation: 3,7 Milliarden EUR; Lateinamerika: 2,8 Milliarden EUR; Asien: 1 Milliarde EUR; Republik Südafrika: 0,9 Milliarden EUR,

N. in der Erwägung, dass sich die von der EIB im Jahr 2007 zur Unterstützung der politischen Ziele der Europäischen Union vergebenen Darlehen auf 47,8 Mrd. EUR belaufen, wovon 41,4 Mrd. EUR auf die Europäische Union und die EFTA-Staaten und 6,4 Mrd. EUR auf die Partner- und Beitrittsländer entfielen,

O. in der Erwägung, dass sich 2007 die Darlehenstätigkeit der EIB in Drittländern regional wie folgt darstellte: Asien und Lateinamerika: 925 Mio. EUR, Osteuropa, südlicher Kaukasus und Russland: 230 Mio. EUR, Mittelmeerstaaten: 1 438 Mio. EUR, Heranführungsländer: 2 870 Mio. EUR, AKP-Länder: 756 Mio. EUR und Südafrika: 113 Mio. EUR,

P. in der Erwägung, dass sich 2007 das jährliche Geschäftsvolumen der EBWE auf 5,6 Mrd. EUR belief und 353 Projekte in den 29 Ländern ihrer Tätigkeit in Mitteleuropa und den baltischen Staaten1, in Südosteuropa2, in den westlichen GUS- und Kaukasusstaaten3 sowie in Russland und Zentralasien4 umfasste,

Q. in der Erwägung, dass die Investitionen der EBWE in Russland 2007 bis auf 2,3 Milliarden EUR angestiegen sind (Gesamtbudget für Russland 5,7 Milliarden EUR) und 83 Projekte abdeckten sowie 42 % der jährlichen Mittelbindungen der EBWE (gegenüber 38 % im Jahr 2006) ausmachten,

R. in der Erwägung, dass die Kapitalbeteiligungen der EBWE von 1 Milliarde EUR im Jahr 2006 auf 1,7 Milliarden EUR im Jahr 2007 angestiegen sind und dass der Anteil des Beteiligungskapitals am jährlichen Geschäftsvolumen der EBWE von 20 % im Jahr 2006 auf 30 % im Jahr 2007 angestiegen ist,

S. in der Erwägung, dass der Gouverneursrat der EBWE am 28. Oktober 2008 beschlossen hat, die Türkei als Empfänger von EBWE-Investitionen zuzulassen, und dass die EBWE plant, bis Ende 2010 450 Mio. EUR in der Türkei zu investieren,

T. in der Erwägung, dass die EIB seit 1965 Vorhaben in der Türkei finanziert und annähernd 10 Mrd. EUR in die Schlüsselsektoren der Wirtschaft der Türkei investiert hat,

U. in der Erwägung, dass die EIB gemäß dem Abkommen von Cotonou in den AKP-Staaten zusätzlich zur Vergabe von Darlehen aus eigenen Mitteln auch Finanzierungen aus einer risikotragenden Investitionsfazilität vornimmt, deren Mittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds bereitgestellt werden,

V. in der Erwägung, dass die Finanzierungsstrategie der EIB zur Erreichung des allgemeinen Ziels der Entwicklung und Konsolidierung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit sowie zur Einhaltung internationaler Umweltabkommen beitragen sollte, zu deren Vertragsparteien die Gemeinschaft oder ihre Mitgliedstaaten gehören,

W. in der Erwägung, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Partnerländer im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitk (ENP) sowie internationale und regionale und bilaterale europäische Finanzinstitutionen gegenwärtig im Rahmen des Nachbarschaftsinvestitionsfonds (NIF) kooperieren, um im gesamten ENP-Raum zusätzliche Mittel für Infrastrukturprojekte - vor allem in den Bereichen Energie, Verkehr und Umwelt - bereitzustellen,

X. in der Erwägung, dass die EIB-Gruppe KMU weiterhin durch Darlehen sowie Risikokapital und Darlehensgarantien aktiv unterstützt, wobei die beiden letzteren Formen der Unterstützung durch den Europäischen Investitionsfonds erfolgen,

Ziele und Aktivitäten der EIB

Ziele und Aktivitäten der EBWE

Zusammenarbeit zwischen EIB und EBWE und mit anderen internationalen, regionalen und nationalen Finanzinstitutionen

Die globale Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf die EIB und die EBWE

Auswirkungen des Urteils des Gerichtshofs auf das EIB-Mandat für die Darlehenstätigkeit in Drittländern