Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08

Europäische Kommission Brüssel, den 23. Juni 2008
Vizepräsidentin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. März 2008.*

In Übereinstimmung mit der Entscheidung der Kommission, welche die nationalen Parlamente auffordert, auf ihre Vorschläge zu reagieren, um die politische Willensbildung und Rechtsetzung auf europäischer Ebene zu verbessern, begrüßen wir diese Gelegenheit, auf Ihre Anmerkungen einzugehen. Ich füge die Stellungnahme der Kommission bei. Ich hoffe, mit dieser Antwort auch einen Beitrag zu Ihren Debatten im Bundesrat zu leisten.

Ich sehe der Fortsetzung unseres politischen Meinungsaustausches erwartungsvoll entgegen.


Mit freundlichen Grüßen
Margot Wallström

Europäische Kommission Brüssel, im Juni 2008

Bemerkungen der Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM (2008) 72 endg. - Jährliche Strategieplanung für 2009

Die Europäische Kommission dankt dem Deutschen Bundesrat für die Prüfung der Jährlichen Strategieplanung für 2009 und die Stellungnahme zu den politischen Prioritäten für 2009.

Diese Stellungnahme ist sehr hilfreich für die Erarbeitung des im Oktober vorzulegenden Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für 2009.

Wir freuen uns über die breite Unterstützung des Deutschen Bundesrates für die Gesamtausrichtung der Jährlichen Strategieplanung und begrüßen, dass der Bundesrat die Priorität der Energie- und Klimapolitik auf EU-Ebene unterstützt.

Die Kommission nimmt zu den einzelnen vom Bundesrat angesprochenen Punkten wie folgt Stellung.

Punkt 3 - Soziales Europa

Die Kommission stellt fest, dass der Bundesrat nach wie vor das sozialpolitische Konzept der Kommission unterstützt, die Sozial- und Wirtschaftspolitik als einander bedingende Teile einer Reformstrategie für mehr Wachstum und Beschäftigung zu begreifen.

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit wird die Kommission eine Sozialagenda verabschieden. Zu diesem Paket gehören auch eine neue Agenda für Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität sowie eine Reihe weitreichender Initiativen in den Bereichen Bildung, Gesundheit oder Umweltschutz. Hierdurch wird den sozialen Auswirkungen von Politikbereichen außerhalb der Beschäftigungs- und Sozialpolitik Rechnung getragen.

Punkt 4 - Klimawandel

Fairness unter den Mitgliedstaaten gehört zu den wichtigsten Grundsätzen des von der Kommission im Januar vorgelegten integrierten Energie- und Klimapakets.

Dieses Paket berücksichtigt die Tatsache, dass in einigen Sektoren die Kosten der Emissionssenkungen von Nachteil für ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Bereichen aus Ländern ohne Kohlenstoff-Emissionsbegrenzungen wären. Sollte eine künftige internationale Vereinbarung zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen in einigen Bereichen zu einer unbefriedigenden Situation führen, prüft die Kommission weniger strenge Optionen. Hierzu gehören ein höherer Anteil an kostenlos zugeteilten Rechten oder die Verpflichtung von Importeuren, wie ihre europäischen Mitwettbewerber Emissionsrechte zu ersteigern, solange das Handelssystem mit den WTO-Verpflichtungen vereinbar ist.

Punkt 5 - Marktbeobachtung

Die Kommission beabsichtigt, wichtige Interessengruppen an den im Rahmen der Modernisierung der Binnenmarktpolitik geplanten systematischen Marktbeobachtungen zu beteiligen und unverhältnismäßige Verwaltungslasten bei den beteiligten Unternehmen zu vermeiden.

Punkt 6 - Regelung für KMU

Die Kommission verweist darauf, dass weitere Anstrengungen zum Abbau der Verwaltungslasten von Unternehmen, insbesondere für die KMU, unternommen werden. Die Kapitel der Jährlichen Strategieplanung über die anstehende europäische Regelung für kleine Unternehmen (Abschnitt 2.1) und das Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten (Abschnitt 2.6) sind vor diesem Hintergrund zu sehen.

Punkt 7 - Bessere Rechtsetzung

Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat die Prüfung des Acquis und das Programm zur besseren Rechtsetzung unterstützt.

Die Leitlinien für Folgenabschätzungen der Kommission sehen vor, dass das EU-Standardkostenmodell zu verwenden ist, um die den Bürgern, gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Behörden auferlegten Verwaltungskosten bewerten zu können. Die systematische Quantifizierung dieser Kosten erweist sich häufig als schwierig, weil auf nationaler und regionaler Ebene oft nur wenige Daten zur Verfügung stehen. Die Kommission erkennt jedoch an, dass alles getan werden muss, um die diesen Zielgruppen auferlegten Kosten zu minimieren.

Punkt 9 - Kohäsionspolitik

Die Kommission begrüßt die Anmerkungen des Bundesrats hinsichtlich des Beitrags der Kohäsionspolitik für die Ziele von Lissabon. Innovation gehört zu den wichtigsten Prioritäten der Programme der "Europäischen territorialen Zusammenarbeit" in den Jahren 2007-2013.

Vor allem durch das Programm INTERREG IVC werden Netze im Bereich der Innovation gefördert um Erfahrungen auszutauschen und Partnerschaften aufzubauen.

Was den laufenden Programmzeitraum 2007-2013 betrifft, sieht die Kohäsionspolitik Übergangsmaßnahmen für frühere "Konvergenzregionen" vor. Die Kommission hat stets Sondermaßnahmen zur Erleichterung des Übergangs vom Ziel der Konvergenz zum Ziel der Wettbewerbsfähigkeit in diesen Regionen vorgeschlagen. Dies wurde auch für den Zeitraum 2007-2013 bekräftigt.

Die Kommission ist dem Ziel der Vereinfachung verpflichtet. Das Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten in der EU von 2007 hilft, unnötige Belastungen für die Endbegünstigten der Strukturfondsmittel im Zeitraum 2000-2006 zu ermitteln und zu erfassen und bietet somit die Grundlage zur Planung künftiger Maßnahmen.

Punkt 10 - Finanzdienstleistungen

Ein wichtiges Element der Strategie der Kommission im Bereich Finanzdienstleistungen für Privatkunden ist die Verbesserung des Leistungsangebots durch eine größere Produktvielfalt.

Die Kommission wird diese Frage bei der Entwicklung ihrer Politik im Bereich Finanzdienstleistungen für Privatkunden sorgfältig prüfen.

Die Kommission nutzt alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, um die am besten geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der Finanzdienstleistungsmärkte für Privatkunden zu ergreifen. Eine Bewertung der geeigneten Lösungen erfolgt von Fall zu Fall je nach den Besonderheiten der einzelnen Märkte und Probleme sowie unter Berücksichtigung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

Die Kommission strebt eine Intensivierung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs in Bezug auf Krisenmanagement und Zuständigkeiten der Herkunfts- und Aufnahmelandbehörden an. Durch die vorgeschlagenen Änderungen der Eigenkapitalrichtlinie ändert sich nichts an der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen den Herkunfts- und Aufnahmelandbehörden. Vielmehr sollen Effizienz und Wirksamkeit der Aufsicht grenzübergreifend agierender Bankgruppen verbessert werden.

Punkt 11 - Meerespolitik

Zur Umsetzung der integrierten Meerespolitik der EU gehören eine umfassende Beteiligung und Anhörung der Interessengruppen sowie Bemühungen um den verstärkten Austausch bewährter Verfahren. Der Aufbau eines europäischen Meeresbeobachtungs- und Datennetzwerks setzt die Veranstaltung von Konferenzen unter Beteiligung der Interessengruppen sowie den Einsatz internetgestützter Instrumente für den Austausch von Informationen und Konsultationen voraus.

Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates hinsichtlich des Einsatzes elektronischer Systeme für den Seeverkehr und die Meeresüberwachung. In Bezug auf die Einrichtung einer europäischen Küstenwache haben das Europäische Parlament und der Rat die Kommission 2005 gebeten, eine Untersuchung zu diesem Thema durchzuführen. Sobald diese Untersuchung abgeschlossen ist, wird die Kommission über die Ergebnisse berichten.

Bisher ist noch kein Rechtsetzungsvorschlag vorgesehen.

Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates, wonach die Umsetzung der europäischen Meerespolitik im Ostseeraum wesentlicher Bestandteil der Ostseestrategie der EU sein sollte. Eine Vielzahl von Maßnahmen, die im Rahmen der integrierten Meerespolitik vorgesehen sind, können für eine erste Anwendung im Ostseeraum interessant sein. Hierzu gehören Umweltmaßnahmen, Meeresüberwachung und Meeresdaten, Raumplanung, Mitwirkung aller Beteiligten, Austausch bewährter Verfahren, Beschäftigung und Seewirtschaft.

Umweltschutzfragen werden im Rahmen der EU-Strategie für den Ostseeraum behandelt. Bei der Entwicklung und Umsetzung der Strategie wird die Kommission dafür sorgen, dass die maßgeblichen Akteure einbezogen werden (insbesondere die regionalen Behörden). Mit den an die Ostsee angrenzenden deutschen Bundesländern wurde bereits Kontakt aufgenommen.

Punkt 12 - Kultur- und Kreativwirtschaft

Die Kommission plant, 2009 ein Grünbuch im Hinblick auf Maßnahmen zur Freisetzung des Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft vorzulegen. Die Kommission beachtet dabei den Vertrag und das Gebot der Subsidiarität.

Punkt 13 - Verkehrspolitik

Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass Anstrengungen zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen des Güterverkehrs nötig sind. Was den Schiffsverkehr betrifft, ist die Kommission ebenfalls der Ansicht, dass zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen Maßnahmen auf internationaler Ebene, die für alle Schiffe gelten, verabschiedet werden sollten. Die EU befürwortet Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen im Bereich der Schifffahrt sowohl auf Ebene der IMO als auch im Rahmen des UNFCCC.

Die jüngste IMO-Vereinbarung über die Verringerung des maximal zulässigen Schwefelgehalts in Brennstoffen und Stickoxidemissionen ist ein vielversprechender Schritt im Hinblick auf ehrgeizige internationale Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgas-Emissionen des Schiffsverkehrs. Die Kommission unterstützt weiterhin ein internationales Vorgehen, wird jedoch einen Vorschlag für Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene vorlegen, sofern es im Hinblick auf eine internationale Einigung keine wesentlichen Fortschritte gibt.

Punkt 15 - EURODAC

Die Kommission prüft die von Deutschland gestartete Initiative für den Zugang der Strafverfolgungsbehörden zum System EURODAC. 2007 wurden Sachverständigenkonferenzen veranstaltet. Angesichts der Komplexität des Themas im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Datenschutz und den Status der Asylbewerber könnte es notwendig werden, die Folgenabschätzungen auf Aspekte auszudehnen, die bei den Sachverständigenkonferenzen nicht ausreichend geprüft werden konnten.

Punkt 16 - Asyl

Der Vorschlag zur Einrichtung einer europäischen Unterstützungsagentur berücksichtigt die bestehenden Einrichtungen, um einen neuen Aufbau von Bürokratie zu vermeiden.

Asylverfahren werden auch weiterhin in nationaler Verantwortung betrieben.

Punkt 17 - Zuwanderung

Alle bisherigen und künftigen Vorschläge der Kommission im Bereich Zuwanderung respektieren voll und ganz die Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, wonach die Zulassungsquoten allein von den Mitgliedstaaten festgelegt werden. Dementsprechend steht es den Mitgliedstaaten nach wie vor frei, arbeitsuchende Drittstaatsangehörige einreisen zu lassen.

Punkt 18 - Chemische, biologische, nukleare und radiologische Gefahren

Die Kommission plant keine Vorschläge auf europäischer Ebene, die auf die Anschaffung von Gerät und/oder Truppen abzielen. Die Initiative der Kommission zielt auf eine bessere Koordinierung auf EU-Ebene ab.

Punkt 19 - Zivilschutz

Der überarbeitete Rechtsrahmen für den europäischen Zivilschutz wurde Ende 2007 verabschiedet. Die Kommission bemüht sich gegenwärtig um seine vollständige Anwendung.

Die Verbesserung des EU-Katastrophenschutzes ist ein fortlaufender Prozess. Dies zeigen die zahlreichen Aufforderungen des Europäischen Parlamentes und des Rates, sich mit Fragen wie Verhütung, Vorsorge, Abwehr und Bewältigung der Folgen von Katastrophen zu befassen. In diesem Zusammenhang hat die Kommission am 5. März 2008 eine Mitteilung betreffend die Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union (KOM (2008) 130) veröffentlicht. Im Jahre 2009 plant die Kommission weitere Verbesserungen der Einsatzfähigkeit der Zivilschutzressourcen und prüft die Notwendigkeit neuer Vorschläge in den Bereichen Verhütung, Vorsorge, Abwehr und Bewältigung der Folgen von Katastrophen.

Punkt 20 - Gesundheitswesen

Das Ziel der anstehenden Vorschläge über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ist es, klare Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Patienten ihre vom Gerichtshof anerkannten Rechte in einer Art und Weise wahrnehmen können, die den gemeinsamen Grundwerten der Gesundheitssysteme in der EU gerecht wird. Die Kommission beabsichtigt nicht, die nationalen, regionalen oder kommunalen Verwaltungen unnötig zu belasten. Der Vorschlag ermöglicht den Mitgliedstaaten ausreichende Flexibilität, um die Durchführung an die besonderen Umstände ihrer nationalen Gesundheitssysteme anzupassen. Die Kommission achtet darauf, dass seine Umsetzung keine großen Auswirkungen auf die Gesundheitssysteme der Mitgliedstaaten insgesamt haben wird.

Punkt 21 - Chancengleichheit

Die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU führte auf nationaler Ebene zu einer eindeutigen Erhöhung des bisherigen Rechtsschutzniveaus. Da eine Richtlinie nur einen Mindestrahmen festlegt, können die Mitgliedstaaten und Regionen in ihrer Rechtsetzung weitergehen. Zahlreiche Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, haben dies getan. Auf diese Weise werden die Rechtsvorschriften an die lokalen Prioritäten angepasst. Im Hinblick auf die Mitgliedstaaten, die über die Mindestanforderungen hinausgegangen sind, ist festzustellen dass neue Richtlinien keine großen Veränderungen der nationalen Rechtsvorschriften verlangen.

Punkt 22 - Demografie

Die Arbeiten im Bereich Demografie werden 2009 in enger Zusammenarbeit mit dem tschechischen und schwedischen Ratsvorsitz fortgesetzt. Die Sachverständigengruppe für Fragen der Demografie wird ihre Tätigkeiten fortsetzen. Hierzu gehören Folgemaßnahmen zum zweiten Demografieforum, das im November 2008 stattfindet. Entsprechend der Mitteilung der Kommission über Europas demografische Zukunft vom Oktober 2006 soll bei der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahre 2009 eine Beurteilung vorgelegt werden wie gut die Europäische Union auf den demografischen Wandel vorbereitet ist.

Ferner prüft die Kommission die Möglichkeit zur Vorlage eines Vorschlags, das Jahr 2012 zum Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen auszurufen.

Schließlich führt die Kommission Folgemaßnahmen zu den demografiebezogenen Aspekten der überarbeiteten Sozialagenda zum Thema Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität, die für Juni 2008 vorgesehen ist, durch.

Punkt 23 - Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik

Der Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik beinhaltet eine Reihe von Überprüfungsklauseln der GAP-Reform von 2003, die weitere Anpassungen an die Markt- und sonstigen Entwicklungen ermöglichen. Hierdurch erfolgt eine Feinabstimmung der GAP auf den Bedarf des Zeitraums 2009-2012, die Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Landwirte gewährleistet.

Der Health Check beinhaltet die Vorbereitung eines gleitenden Ausstiegs aus der Milchquote im Jahre 2015 durch allmähliche Quotenerhöhungen und Maßnahmen zur Abschwächung der negativen Folgen in bestimmten Regionen.

Punkt 25 - Personal

Die Kommission hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, den festgestellten Bedarf durch die Umbesetzung von rund 1 600 Stellen im Zeitraum 2009-2013 zu decken, ohne neue Planstellen über die letzte Tranche der EU-2-bezogenen Stellen hinaus zu beantragen.

Die Beantragung der letzten Tranche der EU-2-bezogenen Stellen gehört zu der Verpflichtung der Kommission, über erweiterungsbedingte Planstellen hinaus bis 2013 keine neuen Planstellen zu beantragen. Die Ergebnisse des im Jahre 2007 durchgeführten Personalscreenings1 haben deutlich gemacht, dass die Erweiterung große Anforderungen an die Überwachung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften sowie die Übersetzungstätigkeiten stellt. Sollte die Haushaltsbehörde diesen allerletzten Antrag ablehnen wären nicht nur die Ziele der EU-2-Einstellungen unerreichbar. Auch die ordnungsgemäße Verwaltung des erweiterten Europa wäre in diesem Fall gefährdet.

Die Kommission unterbreitet stets als erste Vorschläge für Einsparungen infolge der verbesserten interinstitutionellen Zusammenarbeit. Allerdings ist nach wie vor die Bereitschaft der anderen Institutionen nötig. Darüber hinaus hat die Haushaltsbehörde erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verlagerung von Durchführungsaufgaben auf Exekutivagenturen geäußert.

Das 2007 durchgeführte Personalscreening ergab, dass 31,8 % des gesamten Personals der Kommission (einschließlich externer Mitarbeiter) im Bereich administrative Unterstützung und Koordinierung eingesetzt wurden - und nicht 50 %.

Punkt 26 - Übersetzung

Die Kommission übermittelt der Haushaltsbehörde jährlich eine nach Politikbereichen aufgeschlüsselte Übersicht der Mitarbeiter und zu verwaltenden Mittel in Band 0 der Begleitdokumente zum Haushaltsvorentwurf2.

Der Übersetzungsbedarf hat seit 2005 stärker als erwartet zugenommen, obwohl die Kommission ihre Übersetzungsstrategie angewandt hat (Nachfragesteuerung bei gleichzeitiger Beachtung aller verbindlichen Verpflichtungen entsprechend den EU-Rechtsvorschriften).

Die Deckung des Bedarfs an zusätzlichen Planstellen für Übersetzungsleistungen ausschließlich durch interne Umschichtungen ist keine Lösung, da zusätzliche Mitarbeiter aus Bulgarien und Rumänien benötigt werden. Ein deutscher Übersetzer kann beispielsweise nicht einfach ins Bulgarische und Rumänische übersetzen.

Die Kommission prüft ständig alle Meinungsäußerungen der Mitgliedstaaten zum Thema Mehrsprachigkeit. Während einige Meinungen den früher vom Bundesrat und Bundestag geäußerten Wünschen entsprechen, fordern andere, dass weniger übersetzt wird. Die Kommission prüft alle eingehenden Meinungsäußerungen, um das am besten geeignete Vorgehen festlegen zu können.

Punkt 27 - Agenturen

Der Energiebinnenmarkt hat sich zwar beträchtlich weiterentwickelt, doch besteht nach wie vor eine Regulierungslücke bei grenzüberschreitenden Fragen. Es gibt unterschiedliche Vorschriften, die nationalen Regulierungsbehörden arbeiten nicht zusammen, und grenzüberschreitende Investitionen werden aufgrund finanzieller und rechtlicher Unsicherheiten nicht getätigt.

Um diese Problematik in Angriff zu nehmen, hat die Kommission Selbstregulierungsforen eingerichtet wie das Florenzer Forum (Elektrizität) und das Madrider Forum (Gas). Darüber hinaus wurde 2003 eine beratende unabhängige Gruppe für Elektrizität und Erdgas mit der Bezeichnung "Gruppe der Europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas" eingesetzt. Allerdings hat dies nicht zu einem positiven Schub zur Entwicklung gemeinsamer Normen und Vorgehensweisen geführt, die zur Verwirklichung eines europäischen Energiemarktes notwendig sind.

Die Kommission hat die verschiedenen Optionen evaluiert und ist zu dem Schluss gelangt, dass die anstehenden Aufgaben am besten von einer separaten Einrichtung wahrgenommen werden können, die unabhängig und von der Kommission getrennt ist. Der Europäische Rat gelangte im Frühjahr 2007 zu denselben Schlussfolgerungen, die auch vom Europäischen Parlament bestätigt wurden.

Hinsichtlich der vorgeschlagenen europäischen Behörde für die Märkte der elektronischen Kommunikation hat die Kommission in ihrer Folgenabschätzung zum Telekom-Reformpaket3 mehrere Möglichkeiten gründlich geprüft. Eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse hat bestätigt dass die erwarteten Ergebnisse den Aufwand und die Investitionen für ihre Einrichtung vollkommen rechtfertigen würden.

Die Kommission hat die anderen Organe in ihrer Mitteilung "Europäische Agenturen -

Mögliche Perspektiven" (KOM (2008) 135) gebeten, in einen Dialog über den Platz der Agenturen im Verwaltungsgefüge der EU einzutreten. Gleichzeitig plant die Kommission eine zusammenhängende Evaluierung der Regulierungsagenturen, um zu der laufenden Debatte über die Zukunft des Systems der Gemeinschaftsagenturen beizutragen. Die Kommission hat beschlossen, bis zum Abschluss der Arbeiten keine neuen Regulierungsagenturen vorzuschlagen.

Hinsichtlich der rechtlichen Kontrolle über die Beschlüsse der Agenturen sieht der Vertrag von Lissabon vor, dass der Gerichtshof die Rechtsakte der europäischen Gremien ebenso überwacht wie die der europäischen Organe.